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Tätowier-Aktion im Bundestag für Organspende-Bewusstsein

Bundestagsabgeordnete lassen sich Organspende-Tattoo stechen, um Bewusstsein zu schaffen und Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Stefan Schwartze lässt sich ein Organspende-Tattoo stechen.
Foto: Fabian Sommer/dpa

Mehrere Mitglieder des Bundestages haben durch eine Tätowier-Aktion im Bundestag die Aufmerksamkeit auf das Thema Organspende gelenkt. Gemeinsam mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), der die Aktion zusammen mit dem Verein Junge Helden ins Leben gerufen hat, ließen sich die Abgeordneten ein sogenanntes Organspende-Tattoo stechen.

Ziel der Aktion ist es laut Schwartze, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. Für ihn selbst sei es das erste Tattoo. «Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch mein einziges bleiben. Aber das ist eine Sache, mit der ich mich zu 100 Prozent identifiziere und die mir dann im wahrsten Sinne des Wortes auch mal unter die Haut geht», sagte der SPD-Politiker, bevor er sich das Tattoo auf den linken Oberarm stechen ließ.

Die Junge Helden haben die Idee für das Tattoo OPT.INK entwickelt. Vor etwas mehr als einem Jahr startete das Projekt, an dem deutschlandweit rund 700 Tattoo-Studios teilnahmen, sagte Mitgründerin Anna Barbara Sum. Das Tattoo soll den Willen des Trägers zur Organspende deutlich machen. Ohne schriftliche Einwilligung müssen die Angehörigen nach dem Tod eine Entscheidung treffen, so der Verein. Oft lehnen sie eine Organspende ab, da sie den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen nicht kennen.

Ein Tattoo als Willensbekundung

Allerdings stellt das Tattoo einer Sprecherin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge grundsätzlich keine rechtsgültige Form der Dokumentation der Entscheidung zur Organspende dar. «Die Dokumentation erhält rechtliche Gültigkeit erst durch die persönliche Unterschrift, sei es auf einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder einem formlosen Schriftstück». Dennoch könne ein Tattoo als Willensbekundung gewertet werden und wenn keine weitere schriftlich dokumentierte Entscheidung vorliege, bei der Entscheidungsfindung helfen, so die Sprecherin.

Erklärungen zur eigenen Organspendebereitschaft können seit März auch digital festgehalten werden. Seit diesem Zeitpunkt ist es möglich, ab dem Alter von 16 Jahren im zentralen Online-Register anzugeben, ob man nach dem Tod zur Organspende bereit ist oder nicht.

Im letzten Jahr haben 965 Personen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Dies waren 96 mehr als nach einem starken Rückgang im Jahr 2022, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation feststellte. Gleichzeitig befanden sich jedoch knapp 8400 Personen auf den Wartelisten für eine Transplantation.

dpa