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Abgeordnetenbestechung soll schärfer bestraft werden

Wer sein Abgeordnetenmandat bisher ausnutzte, um nebenbei Geschäfte zu machen, konnte strafrechtlich nicht behelligt werden. Das wollen die Ampel-Fraktionen im Bundestag jetzt ändern.

Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe soll es nach dem neuen Gesetzentwurf für Abgeordnete geben, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen.
Foto: Michael Kappeler/dpa

Die Ampel-Fraktionen im Bundestag wollen die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten künftig strenger bestrafen. Ein Gesetzentwurf sieht für diese Fälle bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor. Auch wenn Abgeordnete ihre Position und Beziehungen nutzen, um Geschäfte zu tätigen, die sie ihrem Mandat verdanken, soll dies geahndet werden. Dies soll durch eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs erreicht werden.

Bis jetzt gibt es nur Strafen, wenn Abgeordnete Geld oder andere Vorteile für bestimmte Verhaltensweisen im Bundestag erhalten, wie zum Beispiel für eine Rede oder ein konkretes Abstimmungsverhalten. Nun soll die Strafbarkeit auf Fälle ausgedehnt werden, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben.

Reaktion auf Aserbaidschan-Affäre und Maskendeals

SPD, Grüne und FDP reagieren mit der geplanten Gesetzesverschärfung vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie Millionenprovisionen für die Vermittlung von Maskengeschäften kassiert. Sie konnten dafür nach der bisher geltenden Rechtslage nicht bestraft werden. Das soll sich ändern. Der Gesetzentwurf hierzu liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Zunächst hatten «Bild» und «Politico» darüber berichtet.

Ein weiteres Beispiel ist der sogenannte Aserbaidschan-Skandal. Zwei ehemalige Unionsabgeordnete müssen sich derzeit vor Gericht wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern verantworten. Die Zahlungen hatten das Ziel, Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) zu beeinflussen.

«Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht den eigenen Geldbeutel arbeiten», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, zu der Gesetzesverschärfung. Sein FDP-Kollege Stephan Thomae betonte: «Wer sein Mandat missbraucht, um sich selbst zu bereichern, darf nicht ungestraft davonkommen. Das soll künftig nicht nur bei der direkten Ausübung des Mandats gelten, sondern auch dann, wenn die Stellung als Mandatsträger außerhalb des Parlaments für den eigenen Profit genutzt wird.»

Die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram sprach von einem «Schmiergeld-Paragrafen» und ergänzte: «Wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss.»

Aus der Unionsfraktion kamen zurückhaltende bis ablehnende Signale. «Handlungsbedarf sehe ich jetzt in diesem Bereich nicht», sagte ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU). Er wies darauf hin, dass nach der Maskenaffäre schon das Abgeordnetengesetz grundlegend verändert worden sei.

Ein Mittel gegen Korruption?

Die SPD, die Grünen und die FDP hatten in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, die Regeln zu verschärfen «Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten», heißt es im Koalitionsvertrag.

Dass dies bislang auf sich warten ließ, führte wiederholt zu Kritik. So verharrte Deutschland im «Korruptionswahrnehmungsindex 2023» der Organisation Transparency International zuletzt auf Platz neun. Man trete bei der Korruptionsbekämpfung mehr oder weniger auf der Stelle, bemängelte die stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland, Margareta Bause, bei der Vorstellung des Berichts Ende Januar. Die Organisation bemängelte, dass es weiterhin Schlupflöcher bei der strafrechtlichen Verfolgung von Abgeordnetenbestechung gebe.

dpa