Regelung der Rechtsstellung deutscher Soldaten und Zivilbeschäftigter in Litauen für Rechtssicherheit und günstige Voraussetzungen.
Deutschland und Litauen regeln Stationierung einer Brigade

Durch ein Regierungsabkommen haben Deutschland und Litauen Einzelheiten zur Stationierung einer kampfbereiten Brigade in dem baltischen Nato-Land festgelegt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und sein litauischer Amtskollege Laurynas Kasciunas unterzeichneten die Vereinbarung für die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich in Berlin.
Laut dem Verteidigungsministerium ergänzt das Abkommen das Nato-Truppenstatut für den Aufenthalt und klärt die Rechtsstellung deutscher Soldaten und Zivilbeschäftigter in Litauen. Das Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen.
„Das Aufenthaltsrecht, Steuerrecht, das Schulsystem, öffentliche Gesundheitsaufsicht, Straßenverkehr und öffentliche Sicherheit werden geregelt“, hieß es weiter. Das Abkommen schaffe somit günstige Bedingungen für den Grund- und Ausbildungsbetrieb der Brigade und Anreize für eine Tätigkeit in dem baltischen Land.
Brigade soll 2027 einsatzfähig sein
Die Bundesregierung hat zugesagt, einen gefechtsbereiten und eigenständig handlungsfähigen Kampfverband fest in Litauen zu stationieren als Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage in Europa und das aggressive Auftreten Russlands. Die Brigade soll bis 2027 einsatzfähig sein.
Geplant ist eine langfristige Präsenz von bis zu 5.000 Soldaten, die in Rudninkai und Rukla eingesetzt werden. Das Vorkommando mit etwa 20 Soldaten traf am 8. April in Litauen ein. Laut Angaben der Bundeswehr sollen Anfang Oktober rund 120 weitere Soldaten eintreffen.
Die Bundeswehr betritt mit der dauerhaften Stationierung im Ausland Neuland und strebt nach einfachen Verfahren. So soll laut Abkommen durch eine Bescheinigung über die Rechtsstellung («Status Certificate») das Eröffnen eines Bankkontos oder das Mieten von Wohnraum in Litauen für deutsches Personal der Brigade vereinfacht werden.
Die Integration von mitziehenden Familienangehörigen ins Arbeitsleben in Litauen soll durch die Anerkennung beruflicher Qualifikationen erleichtert werden. Es werden rechtliche Grundlagen für die Gründung deutscher Schulen und Kitas in Litauen geschaffen. Regelungen zur Sicherheit ermöglichen eine enge Zusammenarbeit zwischen der deutschen und litauischen Militärpolizei sowie gegenseitige Unterstützung beim Schutz des Personals, der Liegenschaften und des Materials der deutschen Streitkräfte.








