Die Sanktionen wegen des russischen Angriffskriegs betreffen auch Abramowitsch. Der Oligarch soll enge Verbindungen zu Putin haben. Abramowitsch klagte vor dem EU-Gericht – und erlitt eine Niederlage.
Abramowitsch scheitert mit Klage gegen Sanktionen

Der russische Oligarch und ehemalige Eigentümer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch, erlitt eine Niederlage vor dem Gericht der EU. Das Gericht bestätigte die rechtmäßigen Sanktionen der EU gegen ihn und wies seine Klage in Luxemburg ab.
Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die EU bisher Sanktionen gegen fast 2000 Personen und Organisationen verhängt. Im März 2022 wurde das Vermögen von Abramowitsch eingefroren. Der Grund dafür war, dass er laut EU langjährige und enge Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin hat. Die EU ist der Ansicht, dass er in Wirtschaftsbereichen tätig ist, die für die russische Regierung eine wichtige Einnahmequelle darstellen.
Abramowitsch hat gegen diese Entscheidung geklagt, jedoch ohne Erfolg. Die Richter haben nun entschieden, dass der Rat der Europäischen Union keinen Fehler bei der Beurteilung gemacht hat, als Abramowitsch auf die Sanktionsliste gesetzt wurde. Seine Grundrechte werden dadurch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt, insbesondere da es die Möglichkeit gibt, das eingefrorene Vermögen für die Deckung grundlegender Bedürfnisse zu verwenden. Sein Antrag auf Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro wegen Rufschädigung wurde ebenfalls abgelehnt.
Es besteht die Möglichkeit, das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzufechten.








