Der mutmaßliche Täter von Solingen war zwar nicht als Extremist bekannt. In Deutschland hätte er aber trotzdem nicht mehr sein sollen. Was lief schief? Und welche größeren Probleme zeigt der Fall auf?
Abschiebungen, Messer – Solingen wirft Fragen auf

Die Bluttat in Solingen hat alte Diskussionen neu entfacht. Am Freitagabend wurden drei Personen bei einem Stadtfest mit einem Messer getötet. Acht weitere wurden verletzt, davon vier schwer. Der Verdächtige ist ein 26-jähriger Syrer, der seit Sonntagabend unter anderem wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft ist. Was ist schief gelaufen – und wer trägt die Verantwortung?
Wie konnte es zu dem Anschlag kommen?
Es ist im Grunde genommen praktisch unmöglich, Anschläge im öffentlichen Raum vollständig zu verhindern – insbesondere bei Einzeltätern, die Alltagsgegenstände verwenden. Der Verdächtige hätte eigentlich bereits nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, wo er zuvor registriert worden war.
Nach Polizeiangaben handelt es sich um einen Syrer. Der «Spiegel» berichtete, der Mann sei Ende Dezember 2022 nach Deutschland gekommen und habe in Bielefeld einen Antrag auf Asyl gestellt. Den Sicherheitsbehörden war er demnach nicht als islamistischer Extremist bekannt. Diese Informationen wurden der Deutschen Presse-Agentur bestätigt.
Ein Versuch, ihn abzuschieben, scheiterte, als die Polizei ihn nicht in seiner Unterkunft antraf. Nach Angaben aus Behördenkreisen gab es anscheinend keine weiteren Versuche. Die 6-Monats-Frist für eine Abschiebung verstrich. Diese Frist wäre verlängerbar gewesen, wenn jemand als flüchtig gilt, beträgt sie 18 Monate. Zuständig sind in solchen Fällen zunächst die Ausländerbehörden vor Ort.
Warum tun sich Behörden mit Abschiebungen so schwer?
Im letzten Jahr stieg die Anzahl der Rückführungen aus Deutschland auf 21.206, nach 18.094 Rückführungen im Vorjahr, wie aus dem in der vergangenen Woche vorgestellten Jahresbericht der Bundespolizei hervorgeht. Insgesamt wurden 4.776 Menschen an der Grenze zurückgeschoben. Geplant war jedoch deutlich mehr, nämlich insgesamt die Zurückschiebung oder Rückführung von 52.976 Menschen. Von Januar bis Juli gab es laut Innenministerium 11.102 Abschiebungen, mehr als die 9.185 Abschiebungen im Vorjahreszeitraum.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Abschiebungen scheitern können, wie zum Beispiel fehlende Dokumente. Oder es kommt vor, dass die Polizei die betroffene Person zum geplanten Termin nicht finden kann. Zu Beginn des Jahres hat der Bundestag Gesetzesänderungen beschlossen, um einige dieser Probleme anzugehen. Die gesetzliche Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wurde von bisher 10 Tagen auf 28 Tage verlängert. Zudem dürfen Behördenvertreter nun auch in Gemeinschaftsunterkünften andere Räume betreten als nur das Zimmer der abzuschiebenden Person.
Allerdings fehlen auch Abschiebehaftplätze. Man habe im vergangenen Jahr in über 300 Fällen einen Haftbefehl erwirkt, um die Zurückschiebung oder Abschiebung zu sichern, sagte Bundespolizeipräsident Dieter Romann in der vergangenen Woche. «Aber es waren alle 800 Abschiebehaftplätze voll.»
Nach Ansicht des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, sind Abschiebeverfahren zu kompliziert, es seien zu viele Behörden beteiligt. Die Kompetenzen liegen hier weitgehend bei Kommunen und Ländern, die Bundespolizei kommt dann bei der Durchführung ins Spiel. «Die Bundespolizei braucht endlich die gesetzlichen Kompetenzen, diese Abschiebungen auch in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Dazu zählt auch die Beschaffung von Papieren im Ausland und der Betrieb eigener Abschiebehaftanstalten», sagte Wendt der Deutschen Presse-Agentur.
Welche Verschärfungen sind für Messer im Gespräch?
Wenn es nach Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geht, sollen Messer in der Öffentlichkeit nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mitgeführt werden dürfen. Für gefährliche Springmesser soll es ein generelles Umgangsverbot geben. Ob das Täter aufhält, die einen Angriff vorsätzlich und geplant begehen, kann man bezweifeln. Der Terror-Experte Peter Neumann sagt dazu: «Aber selbst wenn das der Fall wäre, dann würden eben Attentäter (…) mit Autos oder Lastwagen in Menschenmengen fahren. Und Autos, glaube ich, kann man nicht einfach so verbieten.»
Kann Deutschland kontrollieren, wer ins Land kommt?
Die Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz wurden seit Mitte Oktober letzten Jahres eingeführt. Seit September 2015 gibt es auch Kontrollen an der österreichischen Grenze, die jedoch nur sporadisch sind. Faeser und Bundespolizei-Präsident Romann loben die Kontrollen als erfolgreich und verweisen auf die Festnahme von Schleusern. Außerdem werden Personen an der Grenze abgewiesen. Die Anzahl der unerlaubten Einreisen ist in letzter Zeit gesunken.
Nur: Wer Asyl beantragen will, darf in der Regel auch ins Land. Und falls jemand doch zurückgeschickt wird, ist fraglich, ob er oder sie nicht einfach später oder an anderer Stelle einreise. Unions-Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) sagte der «Rheinischen Post»: «Die deutschen Grenzen müssen für irreguläre Migration geschlossen werden.» Die Frage wäre dann jedoch, wie genau.
Faeser jedenfalls will an den Grenzkontrollen festhalten, bis deutlich weniger Menschen unerlaubt nach Europa einreisen. Deutschland nehme viel mehr Migranten auf als andere Länder, was unfair sei. «Ich bin nicht mehr bereit, dass wir diese Zahlenverteilung innerhalb Europas hinnehmen», sagte sie in der vergangenen Woche. In Berlin hofft man auch auf die Wirkung der jüngst verschärften europäischen Asylregeln – die müssen aber auch erst einmal umgesetzt werden.








