Ärzte warnen vor den Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Ab 2027 drohen 4-Tage-Wochen und regelmäßige Praxisschließungen. Der Spifa fordert politische Nachbesserungen, um die Patientenversorgung zu sichern.
Ärzteschaft plant gravierende Änderungen in der Patientenversorgung ab 2027

Ab 2027 wird eine signifikante Veränderung in der Patientenversorgung durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erwartet, das zu einer Einführung von 4-Tage-Wochen in fachärztlichen Praxen sowie zu wochenlangen Schließungen zu jedem Quartalsende führen könnte.
Maßnahmen der Ärzteschaft
Die Mitglieder des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) haben diese Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es, in naher Zukunft die Patienten umfassend über die politischen Hintergründe und Konsequenzen des eingeschränkten Behandlungsangebots zu informieren.
Dirk Heinrich, der Vorsitzende des Spifa, äußerte: „Uns Fachärztinnen und Fachärzten reicht es.“ Er warnte vor den negativen Auswirkungen des Gesetzes auf die tägliche medizinische Versorgung. „Wir haben konstruktiv mit der Politik kommuniziert und Alternativen angeboten, aber wurden ignoriert.“
Hintergrund der Kritik
Der Verband, der rund 160.000 Fachärzte vertritt, zeigt sich besorgt über die unermüdliche Befürwortung der Politik für die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit. Der Spifa weist darauf hin, dass es erhebliche Zweifel an den Berechnungen des Einsparpotenzials im ambulanten Sektor gibt, während eine ehrliche Folgenabschätzung vermisst wird.
Heinrich erklärte weiter: „Den Patienten wird immer noch vorgemacht, die Einsparungen hätten nichts mit Leistungskürzungen zu tun. Das ist völliger Unsinn.“
Folgen für die Patientenversorgung
Jeder Euro, der nicht in die medizinische Versorgung investiert wird, beeinträchtigt das Behandlungsangebot. Dies führt zu einem Rückgang der Sprechstunden und längeren Wartezeiten auf Termine. Der Spifa sieht die offiziellen Ziele der Regierungskoalition, mehr Ambulantisierung zu fördern, durch das Gesetz in Frage gestellt.
Die Ärztekammern in Westfalen-Lippe und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls Nachbesserungen am Gesetz gefordert. Es sei wichtig, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser und eine zuverlässige Finanzierung der Pflege sicherzustellen.
Politische Verantwortung
ÄKWL-Präsident Hans-Albert Gehle betonte die Notwendigkeit, finanzielle Stabilität und Versorgungssicherheit gemeinsam zu betrachten. Die Kammer in Rheinland-Pfalz stellte fest, dass das Gesetz einseitig zulasten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen gestaltet ist und die Lebensbedingungen von Beschäftigten in Kliniken und Praxen verschlechtern könnte.
Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, forderte die Politik auf, den Bürgern die Wahrheit über die Einsparungen in der medizinischen Versorgung zu präsentieren.
Quellen: aerzteblatt








