Nach einer Marathonsitzung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Dienstag noch keine Entscheidung getroffen. Deshalb wird das AfD-Verfahren am zweiten Prozesstag fortgesetzt.
AfD fragt nach «virtuellen Agenten» des Verfassungsschutzes

An Tag zwei des Verhandlungsprozesses über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz versuchten die Anwälte der Partei, dem Inlandsgeheimdienst Informationen über seine Informationsbeschaffungsmethoden zu entlocken. Dies geschah am Mittwoch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, wo es um den Einsatz von virtuellen Agenten und sogenannten V-Leuten – Informanten aus dem Umfeld der Partei – ging.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte am Dienstagabend erklärt, «dass nur zwei der einigen Tausend Belege», die dem Gericht dazu vorgelegt worden seien, «Äußerungen oder Verhaltensweisen von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes beinhalten». Das BfV habe zudem kritisch geprüft, ob während der Bearbeitung der AfD als Verdachtsfall und hinsichtlich ihrer Nachwuchsorganisation während der Bearbeitung der Jungen Alternative als Verdachtsfall und als erwiesen extremistische Bestrebung Mitglieder von Landes- oder Bundesvorständen als Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes eingesetzt wurden, von denen eine «steuernde Einflussnahme» hätte ausgehen können. Eine solche Einflussnahme sei im relevanten Zeitraum nicht gegeben gewesen.
Als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft
Der Verfassungsschutz betonte am Mittwoch, dass seine Belege zur AfD hauptsächlich aus Reden und Social-Media-Posts von Mandatsträgern und Funktionären stammen.
Im Rahmen eines Berufungsverfahrens prüft der 5. Senat, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Bestand hat. Das BfV mit Sitz in Köln hatte die Partei und die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Ansicht im Jahr 2022 bestätigt. Daher dürfen die Partei und die JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Das OVG muss nun entscheiden, ob die Einschätzung gemäß dem Bundesverfassungsschutzgesetz rechtmäßig ist.
Der erste Verhandlungstag am Dienstag endete nach elf Stunden. Es ist noch unklar, ob es am Mittwoch Entscheidungen geben wird. Die AfD hatte am Vortag angekündigt, mehr als 200 Beweisanträge vorbereitet zu haben. Sollte am zweiten Verhandlungstag die Zeit knapp werden, müsste das Gericht nach neuen Terminen suchen. Der Anwalt der AfD, Christian Conrad, beantragte am Mittwoch – wie bereits am Vortag – vorübergehend die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Dies wurde mit dem Wunsch nach genaueren Informationen zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die Partei durch den Verfassungsschutz begründet.








