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Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

Nach sieben Tagen mündlicher Verhandlung ziehen die obersten NRW-Verwaltungsrichter einen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz – vorläufig.

Wurden die AfD und die JA zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft? Das soll nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden.
Foto: Guido Kirchner/dpa

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz.

Der Verfassungsschutz darf weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Überwachung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Obwohl das OVG keine Revision zuließ, kann die AfD Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen (Az: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien «keineswegs grenzenlos weit», aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein «zahnloser Tiger» sein, betonte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, in der Begründung der Entscheidung.

Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen Partei müsse der Verfassungsschutz «hinreichend verdichtete Umstände» vorlegen können, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall gegeben.

Gericht sieht «unzulässige Diskriminierung»

Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, «dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen», hieß es in der Begründung. Das sei laut Grundgesetz eine «unzulässige Diskriminierung». 

Im Berufungsverfahren wehrte sich die AfD dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-«Flügel» und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dem schloss sich das OVG jetzt an.

Der Verfassungsschutz darf die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen, gemäß dem Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Anwälte der Partei planen, in die nächste Instanz zu gehen, wie sie bereits vor dem Urteil angekündigt hatten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig würde dann die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler prüfen. Roman Reusch, laut Parteiinformationen aus dem Bundesvorstand, vertrat die AfD. Die Klagen richteten sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, dessen Sitz in Köln liegt, weshalb die Gerichte in NRW zuständig waren.

dpa