Das OVG verhandelt über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.
AfD-Verfassungsschutz-Streit vor NRW-OVG

Die Berufungsverhandlung im Streit um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz beginnt heute um 9.00 Uhr am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG). Das Bundesamt (BfV) in Köln hatte die Partei und die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Verwaltungsgericht in Köln bestätigte diese Sicht im Jahr 2022. Seitdem dürfen Partei und JA mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die Partei hat gegen das Urteil aus Köln Berufung eingelegt. Die obersten Verwaltungsrichter in NRW prüfen nun in einer mündlichen Verhandlung, ob die Einschätzung des BfV rechtens ist.
Es wird nicht erwartet, dass die beiden Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla bei der Verhandlung erscheinen. Der frühere Bundestagsabgeordnete Roman Reusch soll aus dem Bundesvorstand kommen. Das Gericht hat einen zweiten Termin für die Verhandlung für Mittwoch (13.3.) angesetzt. Es ist unklar, ob es am ersten oder zweiten Tag ein Urteil geben wird.
Gericht weicht auf Eingangshalle aus
Das OVG ist aufgrund der großen Anzahl an Prozessbeteiligten und rund 100 angemeldeten Journalisten in die Eingangshalle des Gerichts ausgewichen. Das Gericht selbst verwaltet alle Akten digital mit 15.000 Seiten. Die Verwaltungsakten des Bundesamtes für Verfassungsschutz werden in 275 Aktenordnern aufbewahrt und im OVG in einem separaten Raum gelagert. Die Beteiligten werden ihre eigenen Kopien zur mündlichen Verhandlung mitbringen.
Die AfD hat keine aufschiebende Wirkung gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts, was die Beobachtung der Partei betrifft. Der Verfassungsschutz durfte in den letzten Monaten bereits nachrichtendienstliche Mittel wie Observation und Anzapfen von Informanten (sogenannte V-Leute) einsetzen, um zu prüfen, ob der Verdacht auf Extremismus sich bestätigt oder nicht.
OVG Münster als letzte Tatsacheninstanz
In der vorherigen Instanz hatte das Verwaltungsgericht in Köln genügend Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gesehen. Dies galt auch für den Fall der JA. Im Konflikt zwischen der AfD und dem Bundesamt ist das Oberverwaltungsgericht die letzte Instanz für Tatsachen. Das bedeutet: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als mögliche nächste und letzte Instanz führt nur noch eine reine Rechtskontrolle durch. Die Klärung des Sachverhalts durch ein Gericht sowie Beweisanträge durch die AfD oder das Bundesamt sind nur bis zum OVG möglich.
Zuletzt gab es in Münster mit rund 30.000 Menschen eine Großdemonstration gegen einen Neujahrsempfang der AfD im Historischen Rathaus. «Die Polizei Münster wird spezielle Maßnahmen treffen, um die Gerichtsverhandlung zu schützen und einen ungestörten Verlauf zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem auch Absperrungen», teilte Polizeisprecher Jan Schabacker auf Anfrage der dpa mit. Bis zum Wochenanfang war eine Demonstration mit rund 20 Teilnehmern bei der Polizei angemeldet worden.








