Höcke soll verbotene SA-Parole verwendet haben und könnte bis zu drei Jahre Haft drohen.
Thüringer AfD-Chef vor Gericht wegen SA-Parole

Björn Höcke, der Vorsitzende der AfD in Thüringen und Fraktionschef, muss sich ab heute in einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Halle verantworten. Es wird erneut der Vorwurf erhoben, dass er eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) verwendet haben soll.
Das war die paramilitärische Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Im Dezember 2023 soll Höcke als Redner auf einer AfD-Veranstaltung in Gera in Thüringen die ersten beiden Wörter der Parole «Alles für Deutschland» ausgesprochen haben. Er animierte das Publikum durch Gesten, das dritte Wort der Parole zu rufen, so die Staatsanwaltschaft.
Das Landgericht Halle hat festgestellt, dass „der Angeklagte und auch das Publikum hätten gewusst, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelte.“ Höcke wird beschuldigt, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Der Angeklagte hat laut Gericht die strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens bestritten.
Erste Verurteilung noch nicht rechtskräftig
Das Landgericht Halle hatte den AfD-Politiker am 14. Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Es um eine Rede Höckes bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt im Mai 2021, an deren Ende er die Parole aussprach. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Jan Stengel war überzeugt, dass Höcke wusste, dass die SA-Parole verboten ist. «Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt.»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger von Höcke haben Revision eingelegt. Der Politiker hat immer seine Unschuld beteuert. Er habe die Parole nicht gekannt, auch nicht als ausgebildeter Geschichtslehrer.
Publikum vervollständigte Nazi-Spruch
Im Dezember 2023 soll Höcke die Parole angestimmt haben, obwohl er wusste, dass wegen des ersten Falles bereits ein Strafverfahren gegen ihn lief. Laut Staatsanwaltschaft war ihm zu diesem Zeitpunkt die Strafbarkeit bekannt. Im Falle einer Verurteilung droht dem 52-Jährigen gemäß Landgericht Halle eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Nach dem heutigen Prozessbeginn ist für den nächsten Mittwoch ein weiterer Verhandlungstag geplant. Dann könnte das Urteil verkündet werden.
Dritter Prozess steht in Mühlhausen an
Es steht auch noch ein weiterer Prozess für Höcke an. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen Höcke zugelassen. Es geht um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht. Verhandlungstermine sind noch nicht bekannt.








