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Gericht: AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle 2026 räumen

Nach der Bundestagswahl beschert eine Party der AfD Ärger mit ihrem Vermieter in Berlin. Nun hat ein Gericht seine Entscheidung getroffen.

Burkhard Niebisch (M), Vorsitzender Richter, sitzt vor Beginn der Verhandlung über die Räumungsklage gegen die AfD. (Archivbild)
Foto: Soeren Stache/dpa

Die AfD muss laut einem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen – und somit gut ein Jahr früher als im Mietvertrag vorgesehen. Das Landgericht Berlin entschied, dass die Partei mit einer Party nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen habe. Richter Burkhard Niebisch erklärte jedoch, dass dies keine fristlose Kündigung rechtfertige.

Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. «Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich», sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat. 

Räumung zum 30. September 2026 

Die Partei muss gemäß dem Urteil bis zum 30. September 2026 den Großteil ihrer Räumlichkeiten räumen. Der verbleibende Bereich muss bis spätestens zum 31. Dezember 2026 geräumt sein.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden. Der Kläger ließ zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. «Zum Urteil selbst können wir, gleichgültig wie dieses ausfällt, erst nach Vorlage der Ausfertigung und Analyse der Urteilsbegründung Stellung nehmen», teilte der österreichische Investor Lukas Hufnagl bereits am Donnerstag an. 

Die Eigentümergesellschaft der Immobilie im Bezirk Reinickendorf, die nicht sehr zentral gelegen ist, hat der Partei fristlos gekündigt, weil sie eine Wahlparty veranstaltet hat – ohne jedoch vorher eine Abmahnung auszusprechen. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind jedoch jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.

dpa