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Desiderius-Erasmus-Stiftung fordert staatliche Förderung nach AfD-Einzug

Die Stiftung drängt auf finanzielle Unterstützung, trotz Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als rechtsextremistisch. Förderung soll ab 2026 greifen, laut Stiftungsfinanzierungsgesetz.

Erika Steinbach (AfD), Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung: «Wir haben ein Anrecht auf Förderung.»
Foto: Jörg Ratzsch/dpa

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung drängt nach dem dritten Einzug der AfD in den Bundestag auf eine Beteiligung an der staatlichen Finanzierung politischer Stiftungen. «Wir haben ein Anrecht auf Förderung», sagte die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach (AfD) in Berlin. Sie gehe davon aus, dass das zuständige Bundesinnenministerium grünes Licht dafür gebe. Der Antrag für die Förderung für das Jahr 2026 sei beim Ministerium gestellt.

Stiftung setzt auf neue Rechtslage

Die ehemalige CDU-Politikerin wies auf das Ende 2023 beschlossene Stiftungsfinanzierungsgesetz hin. Es sieht vor, dass parteinahe Stiftungen gefördert werden, wenn die ihr nahestehende Partei zum dritten Mal hintereinander in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen ist, was die AfD jetzt erreicht hat.

Eine weitere Anforderung ist, dass die Stiftungen, die unterstützt werden, sicherstellen müssen, aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einzutreten. Die Förderung würde gemäß dem Gesetz im Jahr nach der Bundestagswahl greifen – also 2026.

Steinbach: Stehen auf Boden des Grundgesetzes

Steinbach sieht keinen Gegensatz zur jüngsten – aber zunächst wegen eines laufenden Rechtsstreits wieder auf Eis gelegten – Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz. Eine Verfassungsfeindlichkeit könne nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. «Wir selber als politische Stiftung stehen voll und ganz aus Überzeugung auf dem Boden unseres Grundgesetzes.»

Stiftungen bekommen Förderung in dreistelliger Millionenhöhe

Die Stiftungen, die den Parteien nahestehen – die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) – werden jedes Jahr aus dem Bundeshaushalt insgesamt mit einer Förderung in dreistelliger Millionenhöhe unterstützt.

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hat bisher keine Förderung erhalten. Die AfD hatte dagegen geklagt. Im Februar 2023 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherige langjährige Förderpraxis ohne gesetzliche Regelung der Förderkriterien überarbeitet werden muss. Durch das Stiftungsfinanzierungsgesetz wurde dann eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Bedingungen für die staatliche Förderung festzulegen.

Laut eigenen Schätzungen würden ab 2026 der Desiderius-Erasmus-Stiftung jährlich fast 18 Millionen Euro allein aus dem Haushalt des Bundesinnenministeriums zustehen.

dpa