Schon länger kämpft die AfD um ihr Recht, Ausschussvorsitzende im Bundestag zu stellen. Bei Deutschlands höchsten Verfassungsrichtern konnte sie nun erneut keinen Erfolg verbuchen.
AfD scheitert mit Klagen um Ausschussvorsitze in Karlsruhe

Die AfD-Fraktion ist beim Bundesverfassungsgericht gescheitert, im Streit um ihr Recht auf Ausschussvorsitzposten im Bundestag. Zwei Organklagen der AfD waren erfolglos. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl des Vorsitzes des Rechtsausschusses fallen in die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages, erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König.
In der aktuellen Legislaturperiode haben Kandidaten der AfD bei Wahlen zum Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen die erforderliche Mehrheit verfehlt. Die Fraktion hat daher keinen Ausschussvorsitz inne – obwohl ihr nach der Stärke ihrer Fraktion drei zustehen würden. Die AfD sah ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verletzt und wandte sich mit einer Verfassungsbeschwerde an den Senat in Karlsruhe (Az. 2 BvE 10/21).
AfD-Kandidaten fielen bei Wahlen durch
Die Bundestagsausschüsse werden in jeder Legislaturperiode neu benannt und besetzt. Die Zuweisung der Ausschussvorsitze an die Fraktionen wird im Ältestenrat verhandelt. Wenn es – wie nach der Bundestagswahl im September 2021 – keine Einigung gibt, wird die Reihenfolge des Zugriffs basierend auf der Stärke der Fraktionen berechnet. In dieser Legislaturperiode waren der AfD der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit zugewiesen.
Aufgrund von Widerspruch wurde eine Wahl abgehalten. Am 15. Dezember 2021 fanden in allen drei Ausschüssen geheime Wahlen statt – und alle drei AfD-Kandidaten verfehlten deutlich die erforderliche Mehrheit. Ein erneuter Versuch am 12. Januar 2022 führte zum gleichen Ergebnis. Derzeit führen die stellvertretenden Vorsitzenden die betroffenen Ausschüsse.
Am höchsten deutschen Gericht wurde auch eine Klage der AfD gegen die Abwahl des damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Stephan Brandner, im November 2019 verhandelt (Az. 2 BvE 1/20). Nach mehreren Kontroversen hatten damals während der letzten Legislaturperiode alle Ausschussmitglieder außer den AfD-Abgeordneten für seine Absetzung gestimmt – ein einmaliges Ereignis in der Geschichte des Bundestages. Die Klage gegen die Abwahl war ebenfalls am Mittwoch erfolglos.








