Der Bundesvorstand erhöht den Druck auf Daniel Halemba, der sich gelassen zeigt und auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hofft.
AfD-Bundesspitze beantragt Ausschlussverfahren gegen umstrittenen Abgeordneten

Die AfD-Bundesspitze erhöht den Druck auf den umstrittenen bayerischen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba: Wie ein Parteisprecher auf Nachfrage mitteilte, hat der Bundesvorstand nun ein Parteiausschlussverfahren gegen Halemba beantragt. Als erstes hatte die «Main-Post» darüber berichtet.
Dass der Bundesvorstand ein Ausschlussverfahren beantragen will, war bereits vor knapp zwei Wochen bekannt geworden. Halemba hatte daraufhin mitgeteilt, er sehe einem Verfahren gelassen entgegen. «In diesem Rahmen wird zweifelsfrei aufgeklärt werden, dass es sich bei den Vorwürfen um Falschbehauptungen eines gescheiterten Konkurrenten handelt», schrieb er. Dies habe der Landesvorstand bereits durch juristische Gutachten festgestellt.
«Für die etwas nachlässige Aufnahme zweier Neumitglieder wurde ich bereits sanktioniert.» Nach Abschluss des Verfahrens sehe er «wieder einer weiter vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand mit Freude entgegen», so der Abgeordnete.
Die Vorwürfe gegen den Abgeordneten häufen sich
Halemba ist seit Monaten Gegenstand von Kritik. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit einiger Zeit wegen des Verdachts der Volksverhetzung, und kürzlich wurden auch Vorwürfe der Geldwäsche, gemeinschaftlichen Nötigung und Sachbeschädigung bestätigt. Es gibt auch schon lange parteiinterne Vorwürfe, darunter der Verstoß gegen die Parteisatzung.
Zu den neuen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hatte Halemba gesagt: «Ich bin der festen Überzeugung, dass ich mich nicht strafbar gemacht habe.» Er teilte dann aber auch mit, vorerst auf öffentliche Auftritte im Landtag zu verzichten und fraktionsinterne Funktionen abzugeben. Der Landtag hob zuletzt erneut die Immunität des Landtagsabgeordneten auf.
Der AfD-Bundesvorstand forderte Ende des letzten Jahres den bayerischen Landesvorstand auf, ein Ausschlussverfahren einzuleiten. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass Verstöße gegen die Parteiordnung zu satzungswidrigen Mitgliederaufnahmen vor zwei Aufstellungsversammlungen zur Landtagswahl in Bayern geführt hätten.
Der Landesvorstand verhängte gegen Halemba wegen der Vorwürfe, dass er bei der Listenaufstellung für die Landtagswahl zu seinen Gunsten manipuliert habe, eine zweijährige parteiinterne Ämtersperre. Auf einem Landesparteitag wurde er von den Delegierten mehrheitlich aufgefordert, sein Abgeordnetenmandat niederzulegen. Allerdings war dieser Beschluss für Halemba nicht verbindlich – er kam ihm nicht nach.








