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AfD und Verfassungsschutz: Erneut Schlagabtausch vor Gericht

In Münster treffen erneut die AfD und der Verfassungsschutz aufeinander. Verhandelt wird im Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht. Die AfD stellt die Maßstäbe des Gerichts infrage.

Die Rechtsanwälte der AfD im März 2024 im nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster (Archivbild).
Foto: Guido Kirchner/dpa

Im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen haben die Anwälte der AfD und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) weiterhin ihre Argumente ausgetauscht. Dies beinhaltete unter anderem Stellungnahmen zu den vor etwa einer Woche abgelehnten über 470 Beweisanträgen.

Die Vertreter der AfD äußerten ihr Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts. Der 5. Senat müsse sich fragen lassen, ob der angelegte Beweismaßstab noch der richtige sei. «Was kann überhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gewährleisten?», fragte AfD-Anwalt Christian Conrad.

Der Anwalt des Verfassungschutzes, Wolfgang Roth, warf der AfD vor, die letzten vier Jahre seit der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln nicht genutzt zu haben. «Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können.»

Es war unklar, wann ein Urteil gefällt werden würde. Die Termine sind bis zu den Sommerferien im Juli geplant. Die Anwälte der AfD stellten am siebten Verhandlungstag weitere Anträge. Der 5. Senat musste die Sitzung mehrmals für Entscheidungen unterbrechen. Bei den Stellungnahmen zu den abgelehnten Beweisanträgen tauschten die Anwälte bereits mehrmals im Verfahren genannte Argumente aus.

Die AfD kämpft in dem Verfahren gegen die Einstufung der gesamten Partei als extremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Köln hatte in erster Instanz den Verfassungsschützern Recht gegeben: Die Richter sahen genügend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Da das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.

dpa