In einem langwierigen Markenstreit um Partei-Logo und -Namenskürzel entscheidet ein EU-Amt im spanischen Alicante gegen die AfD. Die Partei will sich wehren.
AfD verliert im Markenstreit vor EU-Behörde

Die AfD hat in einem Markenstreit eine Niederlage erlitten. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entschied, dass die AfD die Rechte am Partei-Logo sowie am Namenskürzel verliert. Die AfD kündigte jedoch an, von ihrem Recht auf Beschwerde gegen das Urteil Gebrauch zu machen. Zuvor hat die «Bild»-Zeitung darüber berichtet.
Es wird für die AfD schwieriger, anderen die Verwendung des Logos oder des Kürzels für kommerzielle Zwecke zu untersagen, beispielsweise auf T-Shirts oder Merchandise-Artikeln mit politischen Botschaften, da die Markenrechte verloren gegangen sind.
Aber die Partei will sich wehren: «Zu den Entscheidungen des EUIPO wird die AfD Beschwerden einlegen und wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidungen geändert werden», hieß es aus der Bundesgeschäftsstelle auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Im September 2023 reichte eine Berliner Anwaltskanzlei beim EU-Amt mit Sitz in Alicante, Spanien, einen Antrag auf Verfall der Markenrechte ein und löste damit ein Löschungsverfahren aus. Die Begründung lautete: Die Marke wurde über einen Zeitraum von fünf Jahren nicht ernsthaft genutzt. Das EUIPO genehmigte den Antrag nach mehr als zwei Jahren. Die vorgelegten Unterlagen der AfD zeigten nur eine interne Nutzung, jedoch keine kommerzielle Nutzung als Marke, erklärte die Behörde in ihrem Urteil.
Löschungsverfahren laufen auch in München
Die AfD bestätigte zudem, dass gegen sieben ihrer Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München Löschungsverfahren laufen, die voraussichtlich erst im nächsten Jahr entschieden werden. «Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren werden der Name, die Kurzbezeichnung „AfD“ und auch das Logo der AfD durch zahlreiche weitere Marken sowie das Namensrecht umfassend geschützt», hieß es in der Stellungnahme.








