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AfD will verurteilten Mörder für Stadtrat nominieren – Empörung in München

Die AfD sorgt in München für Empörung: Die Partei will einen wegen Totschlags verurteilten Mann als Kandidaten für den Stadtrat nominieren. Der Vorstoß löst eine heftige Debatte über politische Verantwortung, Resozialisierung und moralische Grenzen aus.

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Foto: NF24 / KI

Die Alternative für Deutschland (AfD) sorgt in München für einen bundesweiten politischen Skandal: Die Partei plant laut t-online und weiteren Medien, einen verurteilten Mörder als Kandidaten für den Münchner Stadtrat aufzustellen. Der Vorgang hat für Empörung über Parteigrenzen hinweg gesorgt und eine breite öffentliche Debatte über politische Verantwortung und moralische Standards entfacht.

Wer ist der Kandidat – und was ist vorgefallen?

Bei dem betroffenen Kandidaten handelt es sich um einen Mann, der wegen Totschlags verurteilt worden ist und bereits eine Haftstrafe verbüßt hat. Namen nannte die Partei in der internen Liste bislang nicht offiziell, doch die Ankündigung allein hat bereits für heftige Kritik gesorgt. Nach Medienberichten wurde der Kandidat Mitte der 1990er-Jahre rechtskräftig verurteilt und später aus der Haft entlassen.

Die AfD rechtfertigte ihre Nominierung damit, dass der Betroffene „seine Strafe verbüßt“ habe und damit wieder gesellschaftlich integriert sei. Parteisprecher betonten, dass grundsätzlich niemand „permanent stigmatisiert“ werden dürfe.

Öffentliche und politische Kritik

Politiker aller übrigen Parteien reagierten scharf auf die Ankündigung. Vertreter von Christlich Demokratische Union Deutschlands, Sozialdemokratische Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die Grünen verurteilten den Vorstoß als „inakzeptabel“ und „schädlich für das Vertrauen in die politische Kultur“.

Ein Sprecher der CSU erklärte, es gebe klare Erwartungen an Personen, die politische Verantwortung übernehmen: „Ein Verurteilter, der einen Menschen getötet hat, kann nicht einfach so für ein Mandat nominiert werden.“ Ähnliche Statements kamen aus der SPD- und Grünen-Fraktion im Münchner Rathaus.

Rechtliche Lage: Wählbarkeit trotz Vorstrafe?

Juristisch gesehen ist eine Vorstrafe kein automatisches Wahlhindernis für kommunale Mandate in Deutschland. Gemäß Bundes- und Landesrecht kann eine Person trotz rechtskräftiger Verurteilung kandidieren, sofern keine besonderen gesetzlichen Ausschlussgründe bestehen. Allerdings sehen viele politische Beobachter und Rechtsexperten eine deutliche ethische Problematik, auch wenn der Mann formal wählbar sei.

AfD-Position und parteiinterne Debatte

Die AfD zeigte sich in einer internen Stellungnahme uneins: Einige Funktionäre sehen in der Nominierung einen Ausdruck von Rehabilitation und zweiter Chance, andere warnen vor negativen Folgen für das öffentliche Ansehen der Partei. Die Münchner AfD-Kreisvorsitzende begründete die Entscheidung damit, dass Integration und Chancen für Resozialisierte auch politisch sichtbar sein müssten.

Kritiker innerhalb und außerhalb der Partei halten dem entgegen, dass politische Mandate besondere Vertrauensstellungen bedingten, bei denen die Vergangenheit stärker zu berücksichtigen sei als im privaten oder beruflichen Alltag.

Reaktionen aus der Zivilgesellschaft

Auch vonseiten gesellschaftlicher Initiativen und Opferverbänden kam scharfe Kritik. Vertreter von Gewaltschutz- und Opferschutzverbänden bezeichneten die Nominierung als „verletzend“ gegenüber Hinterbliebenen und „gefährlich“ für das gesellschaftliche Klima. Sie fordern eine überparteiliche Debatte darüber, welche ethischen Standards an politische Mandatsträger zu stellen seien.

Bedeutung für die Münchner Kommunalpolitik

Der Fall dürfte die bevorstehenden Kommunalwahlen in München zusätzlich polarisieren und die Debatte über politische Verantwortung, Resozialisierung und öffentliche Moral verstärken. Angesichts eines breiten öffentlichen Widerstands ist offen, wie sich die Partei in der weiteren Aufstellung der Liste und im Wahlkampf positionieren wird – und wie die Wählerinnen und Wähler auf diesen ungewöhnlichen Vorschlag reagieren.

bh
Quellen: t-online.de