Personell und organisatorisch Neubeginn: Mandate verloren, Fraktionen neu aufgestellt, Gesetzesentwürfe verfallen.
Neustart nach Bundestagswahl: Diskontinuität in der deutschen Politik
Bei jeder Bundestagswahl in der deutschen Politik wird ein Neustart symbolisiert, der als Diskontinuität bezeichnet wird. Dies bedeutet, dass jeder Bundestag unabhängig von den vorherigen inhaltlich und organisatorisch arbeiten soll. Unabhängig davon, ob es sich um eine reguläre Wahl alle vier Jahre oder um eine Neuwahl handelt, endet die Wahlperiode mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags, wie in Artikel 39 des Grundgesetzes festgelegt. Diese Diskontinuität hat Auswirkungen auf drei Ebenen.
Alle Abgeordneten verlieren ihr Mandat, wenn sie nicht wiedergewählt wurden.
Es ist erforderlich, dass Fraktionen und Ausschüsse sich organisatorisch neu aufstellen. Ebenso muss der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin neu gewählt werden.
Alle Gesetzesentwürfe und anderen Vorlagen, die der alte Bundestag nicht verabschiedet hat, verfallen sachlich. Wenn diese Vorhaben fortgeführt werden sollen, müssen sie den gesamten Gesetzgebungsprozess erneut durchlaufen.
Das Prinzip der Diskontinuität erfordert daher einen Neuanfang. Nur Petitionen und Angelegenheiten der Europäischen Union sind hiervon ausgenommen.