Am 20. Dezember 1963 beginnt in Frankfurt am Main der erste Prozess in der Bundesrepublik um den Massenmord in Auschwitz. Das Verfahren gilt als historisch. Wie kam es dazu? Ein Blick in die Geschichte.
Als die Täter von Auschwitz in Frankfurt vor Gericht kamen

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Robert Mulka, Stellvertreter von Auschwitz-Lagerkommandant Rudolf Höß, fast nahtlos zurück in ein bürgerliches Leben geschlüpft. Kurze Zeit saß er in Haft, dann galt der ehemalige SS-Hauptsturmführer als «entnazifiziert».
Bereits 1948 arbeitete er als selbstständiger Kaufmann in Hamburg und kam zu Wohlstand. «Er fürchtete ebenso wie die anderen Angeklagten im späteren Auschwitz-Prozess wohl keine Konsequenzen mehr», berichtet die Direktorin des Fritz Bauer Instituts in Frankfurt am Main, Sybille Steinbacher.
Jedoch, mehr als 18 Jahre nach dem Ende des Krieges im Jahr 1945 wurde er von seiner Vergangenheit eingeholt. Am 20. Dezember 1963 – also vor 60 Jahren am Mittwoch – begann im Frankfurter Römer der erste Auschwitz-Prozess. Mulka und 22 weitere Männer waren angeklagt.
Der bis dahin größte und längste Mordprozess
Dies sei der bis dahin größte und längste Mordprozess in der deutschen Rechtsgeschichte gewesen, erklärt Steinbacher. «Er gab den entscheidenden Anstoß für die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der NS-Zeit.» Im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz ermordeten die Nationalsozialisten mindestens 1,1 Millionen Menschen, meist jüdische Häftlinge. Sie starben in den Gaskammern oder an den Folgen von Zwangsarbeit, Hunger, Krankheiten und Misshandlungen.
Initiiert hatte die Prozesse der Frankfurter Staatsanwalt Fritz Bauer, später Namensgeber für das Forschungsinstitut. Die Ermittlungen zu dem Prozess dauerten fünf Jahre, die Anklage gegen 24 Männer umfasste exakt 700 Seiten. Bis dahin hatten alle Beschuldigten unauffällig in der Mitte der bürgerlichen Gesellschaft gelebt, wie sich aus dem Buch «Auschwitz vor Gericht» ergibt.
Ein Beispiel dafür, wie Wilhelm Boger, der in Auschwitz Häftlinge zu Tode geprügelt hatte, als kaufmännischer Angestellter arbeitete, bis er festgenommen wurde. Oswald Kaduk, der Krankenpfleger, galt als einer der grausamsten SS-Männer in Auschwitz. Victor Capesius, der Apotheker, entschied, wer von den neuen Häftlingen arbeitsfähig war und wer sofort in der Gaskammer sterben musste.
Steinmeier bezeichnete Bauer als eine «Schlüsselfigur»
«Die Vorgabe von Fritz Bauer war es gewesen, bei den Angeklagten einen Querschnitt durch das ganze Lager abzubilden», erinnert sich einer der damaligen Staatsanwälte im Prozess, Gerhard Wiese, heute 95 Jahre alt. Der mittlerweile viel geehrte Bauer war damals hessischer Generalstaatsanwalt. Ohne das Engagement des in der NS-Zeit verfolgten Juden hätte es den Auschwitz-Prozess in Frankfurt nicht gegeben. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bezeichnete Bauer vor einigen Jahren als eine «Schlüsselfigur» der jungen Bundesrepublik. Mit dem Auschwitz-Prozess habe er eine «Wegmarke» gesetzt und damit die Rückkehr des Landes in die Weltgemeinschaft mit ermöglicht.
Über 200 Auschwitz-Überlebende sagten in dem historischen Prozess aus, in der deutschen Bevölkerung stießen die Verhandlungen auf großes Interesse. «Während der 183 Prozesstage kamen über 20.000 Besucher, es wurde in den Zeitungen groß berichtet», sagt Steinbacher. Dass sie in Auschwitz gewesen waren, konnte keiner der Angeklagten bestreiten. Doch eine Verantwortung oder gar Schuld stritten sie ab. Sie hätten nur Befehle befolgt, hieß es seitens der Anklagebank. Bauer sagte nach dem Prozess in einer Diskussionsrunde, es sei kein «menschliches Wort» der Angeklagten gefallen.
Ein Problem, mit dem die Ankläger während des Prozesses konfrontiert waren, bestand darin, dass bis in die 2010er Jahre das Rechtsprinzip galt, dass dem Angeklagten eine konkrete Tat nachgewiesen werden musste. Es reichte nicht aus, ihn lediglich als Teil der Tötungsmaschinerie anzusehen, um ihn zumindest wegen Beihilfe zu verurteilen. Daher wurden sogar zum Abschluss des Auschwitz-Prozesses im August 1965 drei Freisprüche verkündet. Nur sechs der Angeklagten, darunter Boger und Kaduk, wurden wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Mulka und Capesius erhielten aufgrund ihrer Beihilfe mehrjährige Haftstrafen.








