Vor knapp drei Jahren büßte Altbundeskanzler Gerhard Schröder sein staatlich finanziertes Büro im Bundestag ein. Er klagte dagegen – konnte sich aber auch in dritter Instanz nicht durchsetzen.
Altkanzler Schröder scheitert mit Klage für Bundestagsbüro

Altbundeskanzler Gerhard Schröder bleibt weiterhin ohne eigenes Büro im Deutschen Bundestag. Trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnte der SPD-Politiker versuchen, seinen Anspruch vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen. Im Mai 2022 beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestags, Schröders Büro zu schließen, worgegen er klagte.
Die Bundesrichter in Leipzig wiesen die Klage in dritter Instanz ab. Sie erklärten, dass die Verwaltungsgerichte nicht die richtige Adresse für Schröders Begehren seien. «Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, sodass es den Verwaltungsgerichten verwehrt ist, darüber zu entscheiden», sagte der Vorsitzende Richter des 2. Senats, Markus Kenntner.
Bundesverfassungsgericht müsste entscheiden
Es muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären, ob ein ehemaliger Bundeskanzler nachwirkende Verpflichtungen aus seinem früheren Amt wahrnehme und ob er daher Anspruch auf ein Büro habe. Schröders Anwälte haben noch nicht entschieden, ob sie den Streit vor dem Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen wollen.
Schröder aus gesundheitlichen Gründen nicht im Gericht
Gerhard Schröder nahm nicht persönlich an der Verhandlung in Leipzig teil. Sein Anwalt Michael Nagel sagte, der 81-Jährige habe ausdrücklich darum gebeten, ihn vor Gericht zu entschuldigen. Er wäre gerne gekommen, sei aber «aus gesundheitlichen Gründen nicht disponiert» gewesen.
Bereits in den beiden vorherigen Instanzen war der ehemalige Kanzler gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg sah keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Büro und Personal durch den Staat. Die Bundesrichter waren der Ansicht, dass das OVG diese Entscheidung eigentlich nicht treffen durfte. Dennoch wiesen sie Schröders Revision gegen das Urteil zurück, da es im Ergebnis richtig war.
Büro mit sieben Räumen
Der ehemalige Bundeskanzler hatte zuletzt Zugang zu sieben Räumen im Bundestag und beschäftigte fünf Mitarbeiter mit verschiedenen Gehältern. Auch seine Nachfolgerin Angela Merkel hat ein Büro im Bundestag.
Frühere Bundeskanzler konnten jahrzehntelang ein Büro im Bundestag nutzen. Im Frühjahr 2022 hat die Ampel-Koalition jedoch die Bezahlung von Büros früherer Bundeskanzler neu geregelt. Diese hängt nun davon ab, ob die Ex-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt wahrnehmen, wie zum Beispiel Schirmherrschaften pflegen oder Reden halten.
Im Fall von Schröder wurde dies verneint. Sein Anwalt Ralph Heiermann kritisierte das als «völlig willkürliche Entscheidung». Schröder war zuvor wegen seiner Verbindungen zu Moskau und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin immer wieder scharf kritisiert worden – auch in der eigenen Partei.
Gesetzliche Regelung fehlt
Die Bereitstellung von Büro und Personal für Altkanzler ist bis heute gesetzlich nicht geregelt, trotz fehlender Mehrheit für verschiedene Vorstöße im Bundestag. Bundesverwaltungsrichter Kenntner äußerte den Wunsch nach einer Regelung. Es sollte festgelegt werden, wer für wie lange und in welchem Umfang Anspruch auf ein Bundestagsbüro hat.