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Ampel-Fraktionen beenden Streit über Abschiebung

Einigung vor Weihnachten: Die Ampel-Fraktionen haben sich beim Thema Abschiebung und Einbürgerung auf einen Kompromiss verständigt. Beide Vorhaben könnten damit im Januar im Bundestag beschlossen werden.

Die Ampel will mit Verfahrensvereinfachungen dafür sorgen, dass Abschiebungen nicht mehr so oft im letzten Moment scheitern, etwa weil die Betroffenen nicht auffindbar sind. (Symbolbild)
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die Fraktionen der Ampelkoalition haben einen Kompromiss zu zwei Gesetzentwürfen für beschleunigte Einbürgerungen und vereinfachte Abschiebungen erzielt. Dies geht aus einer kurzen gemeinsamen Erklärung der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hervor.

Darin heißt es: «Die Koalitionsfraktionen haben in konstruktiven Verhandlungen bei wichtigen Gesetzesvorhaben eine Einigung erzielt, die einer modernen Einwanderungsgesellschaft und den Prinzipien von Humanität und Ordnung gerecht werden.» Sowohl die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als auch das Gesetz «zur Verbesserung der Rückführungen» könnten damit im Januar im Bundestag beschlossen werden.

Die beiden Vorhaben wurden in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten nicht wie ursprünglich geplant zur abschließenden Beratung und Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt, da die Grünen noch Änderungen wünschten, die von der FDP abgelehnt wurden.

Was steht in dem Gesetzentwurf?

Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Zuwanderer nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können, vorausgesetzt sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten. Bisher beträgt die Mindestaufenthaltsdauer acht Jahre. Bei guten Leistungen in Schule oder Beruf, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich sein. Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, müssen ihren alten Pass nicht mehr aufgeben. Diese Regelung gilt bereits für EU-Bürger und bestimmte Sonderfälle, jedoch nicht für Menschen aus der Türkei.

Die Ampel plant, durch Vereinfachung der Verfahren sicherzustellen, dass Abschiebungen nicht mehr so häufig in letzter Minute scheitern, zum Beispiel weil die Betroffenen nicht gefunden werden können. Um dies zu erreichen, soll die maximale Dauer der Ausreisegewahrsams von bisher zehn Tagen auf 28 Tage verlängert werden. Behördenvertreter sollen außerdem in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten dürfen.

Forderung nach Ausnahmeregelungen

Die Grünen und SPD-Abgeordnete hatten gefordert, dass Behinderte und unverschuldet arbeitslose Menschen auch dann eingebürgert werden könnten, wenn sie Sozialleistungen beziehen. Es wurde auch darüber diskutiert, ob Menschen, die in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam sind, automatisch einen kostenfreien Pflichtverteidiger erhalten sollten. Die Grünen kritisierten auch die erweiterte Erlaubnis zur Abholung von abzuschiebenden Personen.

Beim Anspruch auf Einbürgerung werde es keine Ausnahmen geben, hieß es aus Koalitionskreisen. «Aber es wird weiterhin möglich sein, dass Personen mit Behinderungen oder andere Menschen, die es schwer haben, ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen über die Härtefallklausel im Ermessen eingebürgert werden», sagte die FDP-Innenpolitikerin Ann-Veruschka Jurisch.

Wenn es bei Abschiebungen oder im Ausreisegewahrsam keinen Rechtsbeistand gab, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dies sollte jedoch erst geschehen, nachdem die betreffende Person in Gewahrsam genommen oder in Haft genommen wurde.

dpa