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Ampel einigt sich auf Bezahlkarte für Flüchtlinge

Die Ministerpräsidenten haben Druck gemacht. In der Koalition gab es Ärger – auch weil die Grünen eine Bundesregelung erst nicht wollten. Nun gibt es einen Kompromiss zur Bezahlkarte für Geflüchtete.

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Foto: ---/dpa-Infografik/dpa

Die Fraktionen der Ampelkoalition haben nach langen Diskussionen einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber vereinbart. Dies gaben die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP bekannt.

In der Formulierungshilfe heißt es, die Bezahlkarte stelle ein taugliches Mittel dar, um beispielsweise Geldzahlungen an Schleuser zu unterbinden. Außerdem wird darin festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde «den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort» Rechnung getragen. «Die Regelung ermöglicht den Leistungsbehörden auch im Rahmen der Ermessensausübung Umstände zu berücksichtigen, aufgrund derer der Einsatz einer Bezahlkarte im Einzelfall nicht zweckmäßig erscheint», heißt es im Entwurf weiter.

Länder hatten auf bundeseinheitliche Regelung gepocht

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am 6. November beschlossen, anstelle von Bargeld eine Bezahlkarte einzuführen. Die Karte soll sicherstellen, dass Migranten kein Geld an Schlepper oder Familienmitglieder im Ausland senden können. Die Grünen waren zunächst anderer Meinung als SPD und FDP und sahen keine Notwendigkeit für eine bundesweite Regelung zur Einführung einer solchen Bezahlkarte. Jedes Bundesland hat die Freiheit, eine solche Karte einzuführen und die Details festzulegen.

Am 1. März stimmte das Kabinett jedoch für einen Gesetzesvorschlag von Sozialminister Hubertus Heil (SPD), um die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber mit einem Bundesgesetz abzusichern. Es blieb jedoch lange unklar, wann der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden kann – auch weil die Grünen zunächst noch einige praktische Fragen geklärt wissen wollten. Mit dem nun erzielten Kompromiss zeigten sie sich zufrieden.

«Das Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket, um zum Ausbildungsplatz zu kommen, der Strom- oder Internetanschluss – all das muss bei der Einführung von Bezahlkarten vor Ort garantiert werden», sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Audretsch. 

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dagmar Schmidt, hob hervor, dass nun ein rechtssicherer Rahmen geschaffen worden sei, der garantiere, dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden könnten – mit Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland seien mit dieser Karte jedoch nicht möglich. FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte, die Länder hätten nun die Möglichkeit, ihren Beitrag zu einer «neuen Migrations-Realpolitik zu leisten, indem sie einen der wesentlichen Pull-Faktoren für irreguläre Einwanderung ausschalten». 

Kritik von Pro Asyl

Bei Pro Asyl hält man dieses Argument für nicht stichhaltig. Von der Flucht vor Verfolgung oder Krieg werde sich niemand von der Bezahlkarte abhalten lassen, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith. Sie kritisierte: «In der Praxis werden so vielerorts geflüchtete Menschen noch stärker ausgegrenzt und selbst in kleinsten Alltagsentscheidungen eingeschränkt werden.»

Nur teilweise zufrieden zeigte sich der Deutsche Städtetag. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte, es sei zwar gut, dass es nun eine Einigung gebe. Es fehle aber weiterhin «eine klare Regelung vom Bund, ob und welche Obergrenze für Bargeldauszahlungen gelten soll». Dies müssten jetzt die Bundesländer festlegen, am besten möglichst einheitlich.

Die Koalitionäre fürchten nicht, dass ihre Pläne vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden. In der Begründung des Entwurfs wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung zum Umfang existenznotwendiger Leistungen für Menschen mit nur vorübergehendem Aufenthaltsrecht dem nicht entgegensteht, da diese nicht die Form der Leistungsgewährung festlegt.

dpa