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Ampel-Wahlrecht: Unionsfraktion reicht Verfassungsklage ein

Seit Monaten ist das Bundestagswahlrecht der Ampel in Kraft – und dank CSU und bayerischer Staatsregierung längst auch ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Nun ist eine weitere Klage dazugekommen.

«Diese Wahlrechtsmanipulation muss gestoppt werden»: Alexander Dobrindt.
Foto: Kilian Genius/dpa

Die Unionsfraktion in Karlsruhe hat das neue Bundestagswahlrecht ein halbes Jahr nach dem Beschluss des Bundestags ebenfalls mit einer Verfassungsklage eingereicht.

«Gegen die Wahlrechtsmanipulation der Ampel haben wir als CDU/CSU im Dezember die Klage beim Verfassungsgericht eingeleitet», sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Rande der CSU-Klausur in Kloster Seeon. Auch die bayerische Staatsregierung und die CSU als Partei hatten bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Kritik am Ampel-Wahlrecht

Das Ampel-Wahlrecht diene ausschließlich dem Machterhalt von SPD, Grünen und FDP, der Wählerwille werde dabei massiv missachtet, betonte Dobrindt. «Diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel darf keine Anwendung finden und muss gestoppt werden.»

Im Juni wurde das neue Wahlrecht trotz des Widerstands der Union und der Linkspartei vom Bundestag beschlossen. Das Ziel der Reform ist es, den Bundestag zu verkleinern. Derzeit hat der Bundestag mit 736 Abgeordneten das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht begrenzt die Anzahl der Sitze nun auf 630. Die Wahl erfolgt weiterhin mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt jedoch keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr.

Bedeutung des Zweitstimmenergebnisses

In Zukunft wird allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei über die Anzahl der Sitze entscheiden. Dies kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht erhalten. Auch die Grundmandatsklausel wird abgeschafft. Bisher zogen Parteien auch dann mit der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hatten. Für die CSU, die nur in Bayern gewählt werden kann, würde dies bedeuten, dass sie bei einem bundesweiten Ergebnis von unter fünf Prozent nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Bei der Bundestagswahl 2021 betrug ihr Zweitstimmenanteil 5,2 Prozent.

Ungeachtet des laufenden Klageverfahrens forderte die Union die Ampelfraktionen auf, neue Gespräche zur Wahlrechtsreform zu führen. Da die Fraktionsvorsitzenden von FDP, SPD und Grünen nicht auf die entsprechende Forderung der Unionsfraktionsspitze reagiert hatten, liegt das Thema nun laut Dobrindt wieder beim Kanzler selbst.

Unionsbrief an den Kanzler

«Friedrich Merz und ich haben Olaf Scholz im Dezember einen Brief geschrieben, in dem wir nochmal deutlich unsere Bereitschaft ausgedrückt haben, mit der Ampel gemeinsam zu einem verfassungskonformen Wahlrecht zu kommen», sagte Dobrindt. Im Schreiben stehe «die dringende Bitte» an Scholz, die drei Ampelfraktionen und die CDU/CSU zum Gespräch einzuladen.

dpa