Regeln für den Drohneneinsatz, Kennzeichnung von Beamten und «Quittungen» bei Personenkontrollen: Mit einer Reform soll sich für die Bundespolizei einiges ändern – aber auch für Bürger, die mit ihr zu tun haben.
Ampel will der Bundespolizei mehr Kompetenzen geben

Das Bundespolizeigesetz soll reformiert werden, um der Bundespolizei mehr Befugnisse bei der Überwachung von Telekommunikation und der Erhebung von Verbindungsdaten zu geben. Das Bundeskabinett hat in Berlin die seit langem umstrittene Reform gebilligt. Nun liegt der Ball beim Bundestag.
Die Bundespolizei soll die neuen Befugnisse im Bereich Telekommunikation nutzen dürfen, wenn es beispielsweise um den Schutz von Leib und Leben geht. Auch Mobilfunkkarten und mobile Endgeräte wie Handys sollen von den Beamten zukünftig identifiziert und lokalisiert werden können, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt. Dies soll dazu beitragen, den Kampf gegen Schleusungen und Extremisten zu unterstützen. Des Weiteren soll es helfen, Menschen, die suizidgefährdet sind, an Bahnstrecken zu finden.
Es sollen auch neue Regeln für den Gebrauch von Drohnen durch die Bundespolizei geben sowie für die Abwehr von Drohnen und anderen unbemannten Fahrzeugsystemen, wenn diese eine Gefahr darstellen. Es gab intensive Diskussionen mit den Betreibern von Flughäfen, die der Bundespolizei angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müssen.
Ringen um Kennzeichnungspflicht
Es wurde auch um eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten gerungen. Es ist nun geplant, dass sie mit einer Ziffernfolge gekennzeichnet werden, die es ermöglicht, die Beamten namentlich zuzuordnen, jedoch nicht für jedermann. Dadurch sollen mögliche Straftaten oder Dienstpflichtverletzungen von Polizisten leichter aufgeklärt werden können, ohne dass die Beamten einem erhöhten Risiko in ihrem Privatleben ausgesetzt werden.
Aufgrund des Drängens der Antirassismus-Beauftragten der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), soll es in Zukunft möglich sein, dass Personen, die von der Bundespolizei befragt werden, sogenannte Kontrollquittungen erhalten. Diese Quittung soll Informationen wie den Ort, die Zeit und den Grund der Überprüfung enthalten.
Die Bundespolizei wird in Zukunft befugt sein, Menschen vorübergehend den Aufenthalt an bestimmten Orten zu untersagen, wenn sie davon ausgeht, dass diese dort erhebliche Straftaten begehen. Diese Regelung könnte beispielsweise genutzt werden, um gewaltbereite Fußballhooligans daran zu hindern, anzureisen. Es wird erlaubt sein, Gewahrsamsräume mit Bild und Ton zu überwachen, um beispielsweise zu kontrollieren, ob sich Insassen selbst verletzen.
Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz
In Zukunft sollen alle neuen Polizistinnen und Polizisten einer Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz unterzogen werden, um zu verhindern, dass Extremisten die Bundespolizei infiltrieren.
Gemäß der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die Reform dringend erforderlich, da in der aktuellen Version von 1994 Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung, Nutzung künstlicher Intelligenz und Videotechnik fehlen. Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisierte den Reformentwurf jedoch als einseitig, da er hauptsächlich die Polizei vor Diskriminierung schützt.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), bemängelte hingegen, Polizeibeamte sollten unter Generalverdacht gestellt werden. Er verwies auf die geplanten Kontrollquittungen. «Bei den technischen Kompetenzen bleibt die Ampel aber weit hinter dem Notwendigen zurück.» Throm plädierte konkret für automatische Gesichtserkennungssysteme.








