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Analyse: Alleinerziehende am stärksten von Armut betroffen

Einkommensarmut betrifft vielfach Alleinerziehende und ihre Kinder, das ist bekannt. Eine Studie sieht nun kaum Verbesserung. Die geplante Kindergrundsicherung könnte die Lage noch verschlechtern.

Etwa jede fünfte Familie mit Kindern unter 18 Jahren ist alleinerziehend.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Laut einer Studie sind Alleinerziehende Familien weiterhin am stärksten von Armut betroffen. Im Jahr 2020 waren 41 Prozent der rund 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern einkommensarm, wie die Bertelsmann Stiftung berichtete. Im Vergleich dazu galten bei Paar-Familien zwischen 8 Prozent (bei einem Kind) und 30 Prozent (bei drei oder mehr minderjährigen Kindern) als armutsgefährdet.

Die geplante Kindergrundsicherung sei unzureichend, um Armut wirksam entgegenzuwirken, kritisierte die Familienexpertin der Stiftung, Anette Stein. «Was jetzt auf dem Tisch liegt, kann das Problem nicht lösen.» Für einige alleinerziehende Familien könne es zu Verbesserungen kommen, für andere aber sogar zu Verschlechterungen. Der Gesetzentwurf steckt schon seit Monaten im parlamentarischen Verfahren fest.  

Kernergebnisse der Analyse zu Alleinerziehenden

Die meisten Ein-Eltern-Familien bestehen zu 82 Prozent aus einer alleinerziehenden Mutter mit ihren Kindern und zu knapp 18 Prozent aus einem alleinerziehenden Vater. Trotz einiger punktueller Erleichterungen hat sich an ihrer oft prekären Situation, die seit Jahren bekannt ist, kaum etwas verbessert, so die Kritik der Studienautorinnen.

Personen, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung haben, sind von relativer Einkommensarmut oder Armutsgefährdung betroffen. Das bedeutet konkret: kein Familienurlaub, täglicher Verzicht und das Notwendigkeit, Nein zu sagen, keine finanzielle Sicherheitsrücklagen und kaum kulturelle oder soziale Teilhabe, was besonders für Kinder und Jugendliche schwierig ist, sagt Anette Stein der Deutschen Presse-Agentur.

Viele Kinder mit Armutserfahrung bei Alleinerziehenden

Von allen 8,5 Millionen Familien in Deutschland mit Kindern unter 18 Jahren sind etwa 20 Prozent alleinerziehend. Der leichte Anstieg seit 2019 auf aktuell rund 1,7 Millionen Ein-Eltern-Familien mit minderjährigem Nachwuchs ist unter anderem auf Geflüchtete aus der Ukraine zurückzuführen. Es gibt regionale Unterschiede mit einem Alleinerziehenden-Anteil von 16,5 Prozent in Bayern und 27,5 Prozent in Berlin.

Fast die Hälfte der Kinder, die in einem Haushalt mit Bürgergeldbezug aufwachsen, leben bei nur einem Elternteil. Alleinerziehende Mütter haben ein besonders hohes Armutsrisiko. Der Anteil alleinerziehender Haushalte mit Bürgergeld-Bezug ist in Bremen mit 55 Prozent am höchsten und in Thüringen mit 27 Prozent am niedrigsten.

Der Großteil der Alleinerziehenden ist erwerbstätig

Nach Einschätzung der Stiftung ist relative Armut bei vielen Alleinerziehenden nicht auf mangelnde Erwerbstätigkeit zurückführen. «71 Prozent der alleinerziehenden Mütter und 87 Prozent der alleinerziehenden Väter gehen einer Arbeit nach», heißt es in Gütersloh. Zur finanziell schwierigen Situation tragen oft ausfallende Unterhaltszahlungen bei. Auch Reformen des Unterhaltsvorschusses oder der Kinderzuschlag habe die belastende Situation für viele Alleinerziehende nicht entscheidend verbessert.

Die Stiftung fordert mehr Kitaplätze, eine zuverlässige Ganztagsbetreuung in der Schule, flexiblere Arbeitszeitmodelle und zusätzliche Anreize für Väter, um mehr Verantwortung für ihre Kinder und die Care-Arbeit zu übernehmen.

Was soll die Kindergrundsicherung bewirken?

Die Ampel-Koalition hat lange um die Kindergrundsicherung gerungen, bei der bisherige Leistungen für Kinder gebündelt werden sollen: also etwa Kindergeld, Zahlungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag. Im Herbst 2023 hatte das Bundeskabinett einen Entwurf beschlossen, Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich auf zunächst 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten geeinigt.

Mit zunehmender Inanspruchnahme könnte der Betrag bis zum Jahr 2028 auf jährlich bis zu 6 Milliarden Euro steigen. Ob die Kindergrundsicherung jedoch Anfang 2025 kommt, wie von Paus angestrebt, ist unklar. Viele Fragen sind noch ungeklärt, im Bundestag äußern die Koalitionsfraktionen SPD und FDP erhebliche Vorbehalte. Auch Lindner zeigt sich weiterhin skeptisch.

Laut Stiftung ist die Reform nur ein erster Einstieg

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung werde «bei Weitem nicht reichen, um alleinerziehende Familien aus der Armutsfalle zu befreien», meinen die Studienautorinnen. Als erster Schritt sei das Vorhaben wichtig und werde die Situation von manchen Alleinerziehenden wohl verbessern. Aber: Die Höhe – also die Existenzsicherung – müsse neu bestimmt werden, was der aktuelle Gesetzentwurf nicht einlöse, kritisiert die Studie. Die aktuellen finanziellen Leistungen reichten bei Weitem nicht aus.

Die Regelbedarfe müssen realistisch neu festgelegt werden, wobei Kinder und Jugendliche einbezogen werden sollten. Laut Expertin Stein zeigen regelmäßige Befragungen einen sehr reflektierten, kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit diesem Thema bei Heranwachsenden mit Armutserfahrungen. Um mögliche Verschlechterungen für einige Alleinerziehende zu vermeiden, sind im Gesetzentwurf dringend Änderungen an den Unterhaltsregelungen erforderlich.

Wichtig ist aus Sicht der Stiftung auch, dass es für alle Anspruchsberechtigten einheitlich eine zuständige Anlaufstelle mit niedrigschwelliger Beratung aus einer Hand gibt. Diese sollten Familienservicestellen sein, die zwar nicht sofort ab 2025 funktionsfähig sein könnten, möglichst aber im Gesetz verankert und dann schrittweise aufgebaut werden sollten.

dpa