Der Afghane wird aufgrund psychischer Erkrankung vor Schwurgericht entschieden. Sicherungsverfahren beantragt für unbegrenzte Unterbringung in Psychiatrie.
Antrag auf dauerhafte Psychiatrie: Messerstecher von Aschaffenburg vor Gericht

Der Täter von Aschaffenburg soll laut Staatsanwaltschaft dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Ein entsprechender Antrag auf Sicherungsverfahren wurde beim Landgericht Aschaffenburg gestellt, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Bisher befindet sich der Mann nur vorübergehend in einer psychiatrischen Klinik.
Der Afghane soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen 2-jährigen Jungen und einen 41-Jährigen mit einem Messer getötet haben. Drei Menschen wurden schwer verletzt. Die Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes gefunden – unter anderem entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen.
Vermutlich ohne Schuld
Ein psychiatrischer Sachverständige attestierte dem Beschuldigten eine psychische Erkrankung. Der Mann dürfte bei der Attacke im Park Schöntal nahe der Aschaffenburger Innenstadt schuldunfähig gewesen sein. Hinweise auf eine Radikalisierung des Mannes «oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe der Tat» fanden die Ermittler nicht.
Der Gutachter nimmt laut Staatsanwaltschaft zudem an, «dass die psychiatrische Erkrankung des Beschuldigten nicht nur vorübergehend ist und dass, sollte diese nicht dauerhaft zurückgeführt werden können, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren, auch hochaggressiven Taten zu rechnen sei». Welche Krankheit der Flüchtling konkret hat, teilte die Behörde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht mit.
Landgericht am Zug
In einem Sicherungsverfahren wird über die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses entschieden. Obwohl es keine Anklage wie in einem herkömmlichen Strafverfahren gibt, wird ein solcher Fall vor Gericht verhandelt.
Das Landgericht muss nun über die Eröffnung des Sicherungsverfahrens vor einem Schwurgericht entscheiden.
Verdächtiger mehrfach in Psychiatrie
Der Afghane, der ausreisepflichtig war, war vor der Tat wegen mehrerer Straftaten polizeibekannt und wurde mehrmals vorübergehend in einer Psychiatrie untergebracht.
Gemäß den bisherigen Erkenntnissen hatte der 28-Jährige am Tattag gezielt auf eine Kindergartengruppe abgezielt. Der Beschuldigte soll zuerst den zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft, der in einem Bollerwagen saß, ergriffen haben. Laut den Ermittlungen zog der Mann dem Kind Mütze und Schal aus und griff ohne Vorwarnung mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser mehrmals in den Hals- und Schulterbereich des Jungen ein. Das Kind verstarb.
Mutiger Helfer stirbt
Danach soll der Flüchtling ein damals zweijähriges, syrisches Mädchen mit einem Messer angegriffen haben, das auch im Bollerwagen saß. Eine damals 59-jährige deutsche Erzieherin der Kita versuchte, den Mann davon abzuhalten und stellte sich ihm in den Weg. Er stieß sie jedoch beiseite und sie brach sich eine Hand.
Der nicht involvierte 41-jährige Deutsche, der mit seinem eigenen zweijährigen Kind gerade im Park war, versuchte den Opfern noch zu helfen. Er wurde vom Messerstecher getötet. Ein anderer Helfer, ein damals 72-jähriger Deutscher, überlebte trotz mehrerer Messerstiche. Der mutmaßliche Täter wurde kurz nach dem Angriff festgenommen.
Früherer Messer-Vorfall könnte ebenfalls vor Gericht kommen
Die Staatsanwaltschaft plant außerdem, einen früheren Vorfall vor Gericht zu verhandeln, der nach dem Angriff auf die Kinder im Park für Schlagzeilen sorgte. Schon Monate vor dem Angriff soll der Beschuldigte in einer Asylbewerberunterkunft eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und oberflächlich verletzt haben.
Da keine Ermittlungen im Fall durchgeführt wurden, begann die Staatsanwaltschaft später, die an dem Einsatz beteiligten Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung zu untersuchen. Ein Ergebnis der Ermittlungen stand zunächst noch aus.