Anklage sieht schuldigen Muslim als Mörder von Polizist und Islamkritikern, fordert besondere Schwere der Schuld.
Lebenslange Haftstrafe gefordert für Mannheimer Messerangriff 2024
Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Haftstrafe für den 26-Jährigen gefordert, der für den tödlichen Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz 2024 verantwortlich sein soll. Der Afghane sei schuld an der Ermordung des Polizisten Rouven Laur, sagte die Vertreterin der Anklage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Außerdem habe er versuchten Mord an fünf weiteren Menschen begangen. Der gläubige Muslim habe bei seiner Tat möglichst viele Islamkritiker töten wollen.
Die Anklage forderte außerdem die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld bei dem 26-Jährigen. Eine vorzeitige Haftentlassung wäre somit nahezu ausgeschlossen.
Angeklagter griff im Mai 2024 sechs Menschen an
Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, dass der Afghane am 31. Mai 2024 in Mannheim sechs Menschen mit einem Messer verletzte, darunter fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den 29-jährigen Polizisten Rouven Laur. Der Beamte erlag zwei Tage später seinen schweren Verletzungen.
Die Bundesanwaltschaft hat nach dem bisher knapp sechs Monate dauernden Prozess festgestellt, dass der Angeklagte sich über Jahre vor der Tat radikalisiert hat, hauptsächlich durch Chats im Netzwerk Telegram. Die Kommunikation des Angeklagten lasse auf eine fortwährende Identifizierung mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) schließen, so die Vertreterin der Anklage.
Keine Einbindung in Terrornetzwerk
Es gebe allerdings keine Anhaltspunkte dafür, dass Sulaiman A. in die Organisationsstrukturen der Terror-Vereinigung eingebunden gewesen sei. Letztlich habe er einen «dschihadistisch motivierten Anschlagsplan auf vermeintlich Ungläubige» gefasst. Er habe nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und «vermeintlich Ungläubige» wie möglich.
Das Verfahren findet seit Mitte Februar in Stuttgart-Stammheim statt, Mitte September könnte ein Urteil gefällt werden. Laut Bundesanwaltschaft werden noch die Nebenkläger, darunter die Mutter des getöteten Polizisten, sowie die Verteidiger des Angeklagten plädieren.
Die Nebenklage möchte laut Anwalt Thomas Franz neben einer lebenslangen Haftstrafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragen sowie im Anschluss an die Haft eine Sicherungsverwahrung. Die Sicherungsverwahrung zielt darauf ab, die Öffentlichkeit vor Straftätern zu schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben, aber weiterhin als gefährlich eingestuft werden.