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Anklage gegen mutmaßlichen Attentäter von Solingen erhoben

Auf einem Stadtfest in Solingen tötet ein Mann mit einem Messer drei Menschen. Der Tatverdächtige soll IS-Mitglied gewesen sein. Nun ist die Bundesanwaltschaft vor Gericht gezogen.

Viele Menschen haben nach dem Anschlag Blumen niedergelegt und Kerzen gebracht. (Archivbild)
Foto: Christoph Reichwein/dpa

Die Bundesanwaltschaft hat den Verdächtigen des Anschlags auf das Stadtfest in Solingen unter anderem wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes angeklagt. Ihm werden niedrige Beweggründe sowie in zwölf Fällen Heimtücke zur Last gelegt. Die Behörde in Karlsruhe wirft dem Syrer außerdem Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) vor.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss über die Zulassung der Anklage entscheiden. Anschließend würde er Termine für eine Hauptverhandlung festlegen.

IS reklamierte Anschlag für sich 

Bei dem Anschlag am Abend des 23. August 2024 hatte der Angreifer auf der Veranstaltung zur 650-Jahr-Feier der Stadt mit den Namen «Festival der Vielfalt» drei Menschen mit einem Messer getötet und zehn weitere nach Angaben der Behörde verletzt. Mutmaßlicher Attentäter ist der damals 26-jährige Issa Al H. Er sitzt seither in Untersuchungshaft. 

«Zur Vorbereitung nahm er im August 2024 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied auf», heißt es in der Mitteilung zur Anklage. «Dieses bestärkte den Angeschuldigten in seinem Vorhaben und sicherte ihm zu, dass der IS für die Tat Verantwortung übernehmen und sie für seine Propaganda nutzen werde.» Tatsächlich reklamierte der IS den Anschlag für sich. 

Die Bundesanwaltschaft, als höchste Anklagebehörde in Deutschland, gab im August bekannt, dass der Tatverdächtige radikal-islamistische Überzeugungen hatte. Aus diesem Grund wollte er auf dem Stadtfest eine möglichst große Anzahl von aus seiner Sicht ungläubigen Menschen töten. Der Beschuldigte griff demnach mit einem Messer hinterrücks wiederholt und gezielt den Hals- und Oberkörperbereich der Festivalbesucher an.

Politische Folgen

Issa Al H. sollte gemäß den EU-Asylregeln eigentlich schon 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden. Als er aus der Flüchtlingsunterkunft abgeholt werden sollte, war er jedoch nicht auffindbar. Es wurde kein weiterer Versuch unternommen, ihn zurückzuführen.

Der Vorfall hat die Debatte über Abschiebungen und innere Sicherheit angeheizt. Ein Ausschuss im Landtag von Düsseldorf untersucht unter anderem, warum die geplante Rückführung von H. nach Bulgarien lange vor der Tat fehlschlug.

dpa