Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Anklage nach Messerangriff in Mannheim mit tödlichem Ausgang

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Täter wegen Mord, versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung. Entscheidung über Prozess steht aus.

Bei dem Mannheimer Messerangriff wurde Ende Mai ein Polizist getötet. (Archivbild)
Foto: Uwe Anspach/dpa

Nach dem Messerangriff in Mannheim im Mai, bei dem ein Polizist getötet wurde, hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. In Karlsruhe wurde dem Täter Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Es liegt nun an dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart zu entscheiden, ob ein Prozess angesetzt wird.

Der 25-jährige Afghane verletzte am 31. Mai auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) sowie einen Polizisten mit einem Messer. Der 29-jährige Polizist Rouven Laur erlag später seinen Verletzungen. Ein anderer Beamter erschoss den Angreifer, der daraufhin operiert wurde und zunächst nicht vernommen werden konnte. Ein paar Wochen später wurde ihm der Haftbefehl vorgelegt. Seit Mitte Juni befindet er sich in Untersuchungshaft.

Religiöse Motivation vermutet

Wenige Tage nach dem Angriff hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen der «besonderen Bedeutung des Falls» übernommen. Die oberste deutsche Anklagebehörde geht von einer religiösen Motivation aus: Der Beschuldigte habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel. Demnach sah die Behörde zunächst aber keine dschihadistische Einbindung des Mannes. 

Dschihadistische Organisationen wie der Islamische Staat (IS) streben mit brutaler Gewalt nach einer als islamisch betrachteten Herrschaft. Sie betonen den Dschihad, den Heiligen Krieg, als zentralen Bestandteil ihrer Ideologie und fordern andere Muslime dazu auf.

Die Bundesanwaltschaft geht in der Anklageschrift nun davon aus, dass der Beschuldigte Sympathien für den IS hegte und dessen Ideologie teilte.

Große Anteilnahme und politische Konsequenzen

Der Angreifer kam 2013 als Teenager nach Deutschland und stellte einen Asylantrag, der 2014 abgelehnt wurde. Trotzdem wurde ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich aufgrund seines jugendlichen Alters. Zuletzt lebte der Täter mit seiner deutschen Ehefrau und zwei kleinen Kindern in Heppenheim, Hessen, etwa 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim. Er war der Polizei vor der Tat unbekannt.

Die Trauer um den Tod des jungen Polizisten Laur war nach der Tat landesweit stark. In Mannheim versammelten sich laut Polizei wenige Tage nach der Tat 8000 Menschen zu einer Gedenkkundgebung. Die Tat löste auch eine intensive Debatte über strengere Abschiebungen von ausländischen Straftätern aus. Als Folge kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. Ein Abschiebeflug nach Afghanistan hat mittlerweile stattgefunden.

dpa