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Anklage will Einstellung von Trumps Wahlbetrugsverfahren

Trumps Sieg bei der Präsidentenwahl bringt ihn nicht nur zurück an die Macht. Auch einige seiner juristischen Probleme lösen sich in Luft auf. Sonderermittler Jack Smith trifft eine Entscheidung.

Über die Entscheidung der Justiz kann Trump sich freuen. (Archivbild)
Foto: Alex Brandon/AP/dpa

Die US-Staatsanwaltschaft hat beantragt, das Strafverfahren wegen versuchten Wahlbetrugs gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump einzustellen. Der Sonderermittler Jack Smith begründete die Entscheidung damit, dass das Justizministerium nicht gegen amtierende Präsidenten vorgeht. Trump wird im Januar erneut ins Weiße Haus einziehen – er hatte Anfang November die Präsidentschaftswahl gegen die Demokratin Kamala Harris gewonnen.

Anklage: Umstände haben sich geändert

«Die Position der Regierung zur Begründetheit der Strafverfolgung des Angeklagten hat sich nicht geändert. Aber die Umstände haben sich geändert», heißt es im Antragsschreiben. Die Staatsanwaltschaft betont, die Entscheidung habe keine inhaltlichen Gründe. Sie lässt sich allerdings die Möglichkeit offen, erneut Anklage zu erheben, sobald der Republikaner nicht mehr Präsident ist. 

Trump wurde in Washington auf Bundesebene wegen versuchten Wahlbetrugs und dem Angriff auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 angeklagt. Dies waren die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen den 78-Jährigen. Im Falle einer Verurteilung hätte ihm eine lange Haftstrafe gedroht. Smith überarbeitete die Anklage im Sommer, nachdem das Oberste Gericht dem Präsidenten weitreichende Immunität für Amtshandlungen bescheinigt hatte.

Trump sprach von «Hexenjagd»

Mit der Entscheidung ist das Justizministerium wohl Trump nur zuvor gekommen. Weil es sich um ein Verfahren auf Bundesebene handelt, hätte Trump die Ermittlungen nach Amtsantritt wohl ohnehin gestoppt und das Justizministerium zur Einstellung der Verfahren angewiesen. Trump hat die Ermittlungen gegen ihn immer als politische Verfolgung bezeichnet und sprach von einer «Hexenjagd». Experten halten es auch für möglich, dass sich Trump, sobald er im Amt ist, selbst begnadigen könnte.

Nach seiner ersten Amtszeit wurde Trump mehrmals strafrechtlich angeklagt. Neben dem Verfahren in Washington wurde ihm vorgeworfen, sensibelste Informationen aus seiner Amtszeit als Präsident in privaten Räumen in Florida gesetzeswidrig aufbewahrt zu haben. Auch in New York und Georgia wurde gegen ihn ermittelt. Es schien zunächst, als würde Trump aufgrund der vielen Untersuchungen das Wahljahr hauptsächlich vor Gericht verbringen. Doch durch rechtliche Tricks schafften es Trumps Anwälte, die Verfahren zu blockieren.

dpa