Für Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen geht es in diesem Verfahren um alles: Darf sie bei der kommenden Präsidentschaftswahl kandidieren? Was die Anklage gegen sie fordert.
Anklage will Wahlausschluss für Le Pen – aber nicht sofort

Die Anklage hat im Berufungsverfahren bezüglich möglicher Scheinbeschäftigung einen vorübergehenden Verlust des passiven Wahlrechts für die französische Rechtsnationale Marine Le Pen gefordert. Obwohl die Staatsanwaltschaft keine sofortige Anwendung der Strafe verlangte, würde eine Umsetzung der Forderung es Le Pen äußerst schwer machen, bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr zu kandidieren.
Der Fall in Paris betrifft den Vorwurf der Geldunterschlagung. Zwischen 2004 und 2016 soll Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten im Europaparlament erhalten haben, die jedoch zumindest teilweise für die Partei Front National (jetzt: Rassemblement National) gearbeitet haben. Le Pen hatte jegliche Verantwortung vor Gericht abgestritten.
Le Pen professionalisierte das System laut Anklage
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die Assistenten, die vom Parlament bezahlt wurden, tatsächlich für die Partei gearbeitet haben. Es gab ein betrügerisches Vorgehen, um die Partei zu finanzieren, sowie ein System, das darauf abzielte, öffentliche Gelder zu veruntreuen.
Die Anklage betrachtet Le Pen nicht als Urheberin dieser Vorgehensweise, jedoch spielte die Rechtspopulistin laut ihr eine wichtige Rolle und perfektionierte das System weiter. Es sei offensichtlich, dass die Gelder des Europaparlaments nicht für die Finanzierung von Parteien gedacht seien, erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrem ausführlichen Plädoyer und wies darauf hin, dass Marine Le Pen selbst Juristin ist.
Augen richten sich auf Präsidentschaftswahl
In dem Verfahren geht es hauptsächlich darum, ob die rechtsnationale Führungsfigur bei der kommenden Präsidentschaftswahl antreten kann. Das Gericht hatte ihr in erster Instanz das passive Wahlrecht für fünf Jahre entzogen. Wenn das Berufungsgericht diese Strafe bestätigt, könnte Le Pen im kommenden Frühjahr nicht erneut für den Élysée-Palast kandidieren.
Die Anklage forderte jedoch, dass das fünfjährige Verbot, sich in öffentliche Ämter wählen zu lassen, nicht sofort durchgesetzt wird. Eine Kandidatur von Le Pen wäre in diesem Fall theoretisch möglich, wenn eine der beiden Seiten in Revision geht, was zu erwarten ist. Das Urteil wäre dann noch nicht rechtskräftig, und die Strafe würde vorerst ausgesetzt werden. Eine Kandidatur wäre für Le Pen jedoch mit einem großen Risiko verbunden, da das Kassationsgericht das Urteil noch vor der Wahl bestätigen könnte und somit der Entzug des passiven Wahlrechts rechtskräftig wäre.
Le Pen wurde in erster Instanz auch zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, von denen zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Anklage forderte nun ebenfalls vier Jahre Haft, davon jedoch drei zur Bewährung. Neben Le Pen sind in Berufung elf weitere Angeklagte und ihre Partei Rassemblement National vor Gericht. Das Verfahren ist bis Mitte nächster Woche angesetzt. Ein Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.








