Warum stuft die Bundesanwaltschaft den Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt mit sechs Toten und über 300 Verletzten nicht als Staatsschutzfall ein? Was das für das Verfahren in Magdeburg bedeutet.
Anschlag in Magdeburg: Bundesanwaltschaft lehnt Übernahme ab
Die Bundesanwaltschaft übernimmt auch nach erneuter Prüfung nicht das Verfahren zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Ein Sprecher der obersten Anklagebehörde in Deutschland erklärte, dass es keinen Staatsschutzbezug gebe, der einen solchen Schritt rechtfertigen würde. Es wird weiterhin angenommen, dass der Beschuldigte aus persönlicher Frustration gehandelt hat, aufgrund von Unrecht, das ihm aus seiner Sicht widerfahren ist, so der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Mitte August wurde gegen Taleb A., einen 50-jährigen Arzt aus Saudi-Arabien, Anklage erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg gerast zu sein. Dabei kamen sechs Menschen ums Leben, mehr als 300 wurden zum Teil schwer verletzt.
Landgericht muss nun über Eröffnung des Verfahrens entscheiden
Das Verfahren wurde vom Landgericht Magdeburg dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Strafverfolgung übergeben. Nach Prüfung der Unterlagen kam man zu dem Schluss, dass es sich um ein Staatsschutzverfahren handelt, wie es erklärt wurde. Es handelt sich um Straftaten, die dazu geeignet sind, die Sicherheit der Bundesrepublik zu gefährden.
Laut einem Sprecher des Landgerichts wird nach dem Urteil aus Karlsruhe frühestens am 13. Oktober über die Eröffnung des Verfahrens entschieden. Anschließend werden die Verhandlungstermine festgelegt.
Generalbundesanwalt schon früher gegen Übernahme
Die Bundesanwaltschaft war von Anfang an in die Ermittlungen einbezogen gewesen und wurde laufend informiert. Am Ende fehlte aber für eine Übernahme der «spezifische Staatsschutzhintergrund», wie Generalbundesanwalt Jens Rommel im Januar im SWR erklärte.
Zwar habe der Beschuldigte viele Kontakte mit staatlichen Stellen gehabt, aber auch mit ganz vielen anderen Stellen und Personen im Clinch gelegen, sagte Rommel damals. Daher dürfte die Tat eher den Charakter einer «Amokfahrt aus persönlicher Frustration» haben als den Charakter einer terroristischen Tat gegen die Bundesrepublik oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung.