Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnet 2025 einen Anstieg der Anfragen um 15 Prozent. Häufigste Gründe sind rassistische Diskriminierung sowie Benachteiligungen aufgrund von Behinderung und Geschlecht.
Anstieg der Diskriminierungsanfragen: Rassismus als Hauptursache

Im vergangenen Jahr registrierte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen markanten Anstieg der eingehenden Anfragen. Dem aktuellen Jahresbericht zufolge kletterte die Zahl der Anfragen im Jahr 2025 auf 13.067. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Häufigste Ursachen für Diskriminierung
Bei der Antidiskriminierungsstelle waren rassistische Diskriminierung der häufigste Grund für Anfragen, mit einer Meldung in 43 Prozent der Fälle. Darüber hinaus entfielen 27 Prozent der Anfragen auf Diskriminierung aufgrund von Behinderungen oder chronischen Krankheiten. 22 Prozent der Betroffenen suchten Unterstützung wegen Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts. Altersdiskriminierung wurde in zwölf Prozent der Fälle angesprochen, während Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung sowie aufgrund sexueller Identität in sieben und vier Prozent der Fälle gemeldet wurde.
Alltagsdiskriminierung in Deutschland
Millionen Menschen in Deutschland sind von Alltagsdiskriminierung betroffen, insbesondere Musliminnen, die ein Kopftuch tragen. Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, äußerte ihre Besorgnis über fortbestehende rassistische Einstellungen, die zu einem spürbaren Anstieg von Diskriminierungserfahrungen führen. Diese Vorfälle ereignen sich häufig in Lebensbereichen wie dem Arbeitsplatz, der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen.
Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen
Ataman betonte, dass diskriminierendes Verhalten nicht nur den direkt Betroffenen schadet, sondern auch negative Folgen für die Gesellschaft und die Wirtschaft hat. Sie forderte klar definierte gesetzliche Regelungen, um allen Menschen ein Leben in Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten. Zudem machte sie deutlich, dass Diskriminierung nicht von alleine verschwinden wird, besonders wenn die Betroffenen den Eindruck haben, dass ihre Erfahrungen ohne Konsequenzen bleiben.
Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Schutz vor Diskriminierung bieten. Eine kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Reform sieht vor, dass Betroffene ihre Rechtsansprüche künftig länger geltend machen können. Die Frist dafür soll von zwei auf vier Monate verlängert werden. Darüber hinaus wird der Schutz vor sexueller Belästigung auf zusätzliche Bereiche ausgeweitet, und die Antidiskriminierungsstelle soll Betroffenen mehr Unterstützung bieten, etwa durch ein Streitschlichtungsverfahren.
Kritik an der Reform
Dennoch wird die Reform von Ataman als nicht ausreichend wahrgenommen. Sie erkennt die Notwendigkeit an, Lücken im Gesetz zu schließen, insbesondere im Bereich der sexuellen Belästigung. Allerdings kritisierte sie, dass die geplanten Änderungen zu schwach sind und den Menschen im Alltag wenig nützen. Viele, die Diskriminierung erfahren, können sich nach wie vor nicht auf das AGG berufen, insbesondere bei Benachteiligungen durch staatliche Stellen. Auch im Bereich des Gesundheitswesens sowie bei Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz bestehen erhebliche rechtliche Grauzonen.
Diskriminierung durch staatliche Stellen
Laut Jahresbericht betreffen viele Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle Fälle, die nicht durch das AGG abgedeckt sind. So berichteten mehr als 1.400 Betroffene von Diskriminierung durch Ämter und Behörden. Darüber hinaus gab es über 500 Anfragen zu Diskriminierung im Umgang mit Justiz und Polizei. Im Bildungsbereich werden etwa 600 Fälle gezählt. Insgesamt entfallen nahezu ein Viertel aller Beratungsanfragen auf Vorfälle, die im Kontakt mit staatlichen Stellen entstehen.
Überlastung der Beratungsstellen
Die steigende Zahl der Beratungsfälle führt Ataman teilweise auf eine erhöhte Sensibilisierung für das Thema zurück. Es wird auch angenommen, dass ein wachsender Leidensdruck herrscht, da Diskriminierung heute offener erlebt wird als früher. Eva Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbands Deutschland, bestätigte diese Beobachtungen und wies darauf hin, dass Diskriminierung nun oft offensiver und intensiver zutage tritt. Diese Zunahme an Fällen führt dazu, dass einige Beratungsstellen keine neuen Anfragen mehr annehmen können.
Quellen: tagesschau, stern








