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Antidiskriminierungsbeauftragte kritisiert Ampel-Pläne

Der EU-Kommission reichen die deutschen Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung des Geschlechts nicht. Nun reagiert die Ampel – die zuständige Bundesbeauftragte ist aber enttäuscht.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, ist unzufrieden mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. (Archivbild)
Foto: Soeren Stache/dpa

Die geplante Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wird von der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, als unzureichend kritisiert. Ataman sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, dass die Bundesregierung es nicht schaffe, ein klares Zeichen für den Schutz vor Diskriminierung zu setzen.

Stattdessen wolle das Kabinett an diesem Mittwoch eine winzige Änderung am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschließen, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu umgehen, so Ataman. «Das ist mutlos. Die geplante Anpassung macht das Antidiskriminierungsrecht unnötig kompliziert und dürfte nur wenigen Menschen helfen.»

Besserer Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts

Es geht konkret um das im AGG festgelegte Diskriminierungsverbot. Es soll nun explizit darauf hingewiesen werden, dass eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts bei Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, einschließlich Wohnraum, unzulässig ist.

Bislang bezieht sich dieses Verbot «aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität» nur auf privatrechtliche Versicherungen und sogenannte Massengeschäfte.

Massengeschäfte sind nach dem AGG Geschäfte, die in der Regel ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen geschlossen werden. Das können zum Beispiel Telefontarife sein oder Einkäufe im Supermarkt. Da Mietverträge bei Vermietern mit nicht mehr als 50 Wohnungen normalerweise nicht als Massengeschäfte gelten, greift hier bisher kein besonderer Schutz.

Brüssel verlangte Änderungen

Die EU-Kommission hat kritisiert, dass das Diskriminierungsverbot nur für Massengeschäfte gilt und hat deshalb 2015 ein Verfahren gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Verträge eingeleitet – jedoch nur im Falle von Geschlechterdiskriminierung. Die Bundesregierung plant nun, das AGG nur in diesem Bereich anzupassen, um auch Transpersonen besser zu schützen.

Ataman erklärte, es sei sinnvoll, die Rechte von Frauen zu stärken, die beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern benachteiligt würden. «Es ist aber fragwürdig, warum die Verbesserung nur für Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts gelten soll. So müsste ein Vermieter, der sich sexistisch verhält, Konsequenzen fürchten – nicht aber derjenige, der sagt “Keine Vermietung an Juden” oder “Muslime”.» Die Reform dürfe in dieser Form nicht vom Bundestag verabschiedet werden.

Ataman forderte die von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des AGG ein. «Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist im internationalen Vergleich sehr schwach. Konkret braucht es längere Meldefristen im AGG, bessere Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung zu wehren und ein Verbot von Diskriminierung durch Ämter, Behörden und die Polizei. Nichts davon ist aktuell vorgesehen.»

dpa