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Neue Prämie für Arbeit im Rentenalter geplant

Arbeitnehmer könnten bis zu 22.000 Euro steuerfrei erhalten, wenn sie über das Rentenalter hinaus arbeiten.

Wer über das Rentenalter arbeitet, soll künftig eine Prämie bekommen können. Das können mehrere Tausend Euro sein. (Illustration)
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Das Bundeskabinett hat Pläne für eine neue Prämie für Menschen auf den Weg gebracht, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen. Schon jetzt erhöhen Arbeitnehmer ihre späteren Rentenzahlungen, wenn sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Künftig soll es aber zusätzlich die Möglichkeit geben, sich die Anwartschaften auch auf einen Schlag auszahlen zu lassen – in Form einer sogenannten Rentenaufschubprämie. Das Vorhaben ist Teil der im Juli von der Ampel-Koalition vereinbarten «Wachstumsinitiative» und muss nun noch im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Ein Jahr länger arbeiten und 22.000 Euro Prämie

Die Prämie soll steuerfrei sein und basiert auf der Höhe der entgangenen Rente sowie den Krankenversicherungsbeiträgen, die die Rentenkasse durch die Weiterbeschäftigung der Betroffenen einspart. Laut Berechnungen des Sozialverbands VdK könnte daher jemand, der bis zur Regelaltersgrenze einen Rentenanspruch von etwa 1.600 Euro brutto hat und dann ein Jahr lang zum Durchschnittsverdienst arbeitet, eine steuerfreie Auszahlung von rund 22.000 Euro erhalten.

Einmalzahlung oder dauerhaft höhere Rente

Als Alternative zu einer solchen Einmalzahlung bleibt jedoch die Möglichkeit bestehen, durch längeres Arbeiten die monatliche Rente bis zum Lebensende zu erhöhen. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn steigt die Altersrente um sechs Prozent. Zudem erhöht sie sich aufgrund weiter gezahlter Beiträge an die Rentenkasse. Laut einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des Karrierenetzwerks Xing können sich mehr als die Hälfte der Beschäftigten ab 50 vorstellen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten.

Arbeitgeberbeiträge aufs Konto der Beschäftigten

Eine weitere Neuregelung, die vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde, sieht vor, dass Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die sie für Beschäftigte im Rentenalter zahlen, diesen auch direkt auszahlen können. Das Ziel ist es, nicht nur deren Einkommen zu erhöhen, sondern auch den Anreiz zu schaffen, länger im Job zu bleiben. Wenn Arbeitgeber die Beträge nicht an die Beschäftigten auszahlen, bleiben sie weiterhin verpflichtet, die Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitslosen- und Rentenkasse zu zahlen.

Heil und Habeck betonen Beitrag zur Fachkräftesicherung

«Wer sein Wissen und Können weiter freiwillig einbringen möchte, profitiert von den neuen Regelungen. Das ist ein wichtiger Schritt, um erfahrene Fachkräfte für unsere Wirtschaft zu sichern», sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Sein Kabinettskollege, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), sagte: «Die beschlossenen Maßnahmen sind aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, denn wir können nicht auf das Wissen, Können und die Erfahrung Älterer verzichten, die noch weiterarbeiten wollen.»

Auch Neuregelungen bei Befristungen und Witwenrente

Teil des Gesetzesvorhabens sind auch Lockerungen bei Vorgaben zu befristeten Arbeitsverträgen. Diese sollen für Arbeitnehmer, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen, einfacher möglich werden. Und wer neben dem Erhalt einer Hinterbliebenenrente («Witwen»- oder «Witwerrente») arbeitet, soll künftig mehr verdienen können, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Im Ergebnis bleibe damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente anrechnungsfrei, hieß es vom Bundesarbeitsministerium. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund liegt der Bruttoverdienst bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bei etwa 2.150 Euro im Monat.

dpa