Nach der Zustimmung in Brandenburg kann die Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio starten. Warum der Streit um den Rundfunkbeitrag trotzdem bleibt.
ARD, ZDF & Co – Rundfunkreform nimmt entscheidende Hürde

Mit der Zustimmung des Brandenburger Landtags ist der Weg für die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endgültig frei. Der Reformstaatsvertrag soll nun wie geplant zum 1. Dezember in Kraft treten. Brandenburg war das letzte der 16 Bundesländer, das über die Reform entscheiden musste – die übrigen 15 Länder hatten bereits zuvor zugestimmt.
In Brandenburg verlief die Abstimmung politisch besonders schwierig: Die SPD/BSW-Koalition unter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte im Landtag keine eigene Mehrheit. Die BSW-Fraktion stimmte mehrheitlich dagegen, wie angekündigt. Die oppositionelle CDU unterstützte jedoch die Reform.
Auch in Sachsen war es zuvor knapp: Die Abstimmung war intern umstritten und politisch schwierig, einige Abgeordnete stimmten gegen die Linie ihrer Fraktionen, und erst durch Stimmen aus der Opposition kam eine Mehrheit zustande. So wurde die Reform auch dort nur knapp ratifiziert.
Warum ist der Rundfunk-Staatsvertrag gerade jetzt ein Thema?
Bis Ende November mussten alle 16 Landesparlamente über die geplante Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abstimmen. Der sogenannte Reformstaatsvertrag soll festlegen, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig arbeiten, welche Aufgaben sie haben und wie sie sich stärker digital aufstellen. Mit der Zustimmung aller Länder ist dieser Prozess nun formal abgeschlossen.
Was sieht die Reform eigentlich vor?
Die Bundesländer möchten, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio moderner und schlanker werden. In Zukunft soll es weniger Radio- und Fernsehprogramme geben, Doppelstrukturen sollen abgebaut und die Zusammenarbeit zwischen den Sendern gestärkt werden. Das Ziel ist es, die öffentlich-rechtlichen Angebote besser an die digitale Medienwelt anzupassen und Geld zu sparen. Das bedeutet konkret: Einige Radiowellen werden zusammengelegt oder ins Netz verlagert, Spartenprogramme wie spezielle Musik- oder Kinderwellen könnten reduziert werden.
Die Sender sollen selbst entscheiden, welche Programme wegfallen, während zentrale Inhalte wie Nachrichten, Kultur, Bildung und regionale Berichte erhalten bleiben. Darüber hinaus sollen mehr Inhalte über Mediatheken, Audiotheken oder die Onlineangebote der Sender verfügbar sein, um sie flexibel von Zuschauern und Zuhörern nutzen zu können.
Was hat das alles mit dem Rundfunkbeitrag zu tun?
Der Rundfunkbeitrag wird nicht direkt vom Reformstaatsvertrag berührt. Der aktuelle Beitrag, den alle Haushalte zahlen, beträgt 18,36 Euro. Eine mögliche Erhöhung wird getrennt behandelt. Die unabhängige Kommission KEF hatte vorgeschlagen, den Beitrag ab 2025 zu erhöhen, einige Länder wollten jedoch erst einer Erhöhung zustimmen, wenn Reformen umgesetzt sind. Da keine Einigung erzielt werden konnte, haben ARD und ZDF das Bundesverfassungsgericht angerufen, das voraussichtlich 2026 endgültig entscheiden wird.
Warum gibt es so viel Streit um den Beitrag?
Einige Länder sind der Meinung, dass die Sender noch nicht genug reformiert haben – erst sparen, dann mehr Geld, so das Argument. Andere Länder und die Sender selbst argumentieren, dass Reformen zunächst Geld kosten und sich erst später auszahlen. Die KEF überprüft unabhängig, wie viel Geld benötigt wird. Ohne politischen Konsens bleibt jedoch die Finanzierung blockiert, was zu Unsicherheit führt.
Kann die Reform in Kraft treten, wenn über den Beitrag noch gestritten wird?
Ja, das ist möglich – und genau das ist die aktuelle Besonderheit: Die Reform der Strukturen und der Auftrag der Sender kann beginnen, sobald alle Länderparlamente zustimmen. Für den Beitrag bleibt jedoch vorerst alles unverändert. Die Finanzierung der Sender bleibt somit ein offenes Thema. Die Länder erwarten, dass die Sender in der Zeit ohne Beitragserhöhung auf Rücklagen zurückgreifen.
Was sagen die Beteiligten?
Die Politik lobt den Reformstaatsvertrag als bedeutenden Fortschritt, aber viele hätten sich präzisere Vorgaben gewünscht. Die privaten Medien halten die Kürzungen für angemessen, hätten jedoch mehr Mut erwartet. Die öffentlich-rechtlichen Sender betonen, dass sie bereits viele Einsparungen durchführen und der Reformprozess anspruchsvoll ist. Medienexperten warnen vor Akzeptanzproblemen – solange Beitrag und Auftrag nicht eindeutig geregelt sind, wird der Streit wahrscheinlich weiterbestehen.
Wie geht es weiter?
Mit der Zustimmung aus Brandenburg ist das Verfahren nun formell beendet. Alle 16 Landesparlamente haben zugestimmt – somit soll der Reformstaatsvertrag ab dem 1. Dezember in Kraft treten. Die Finanzierung und eine eventuelle Beitragserhöhung werden jedoch erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endgültig entschieden.








