Das Gericht entscheidet über das Verbot medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche in Klinik und Privatpraxis. Eine Demonstration gegen die Entscheidung ist geplant.
Arzt klagt gegen Abtreibungsverbot im katholischen Krankenhaus

Am Freitag wird vor dem Arbeitsgericht in Hamm über die Klage eines Chefarztes verhandelt, der gegen das Abtreibungsverbot seines katholischen Krankenhaus-Trägers vorgeht. Der Gynäkologe führte am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt über viele Jahre medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche in Einzelfällen durch. Nach einer Klinikfusion wurde ihm dies durch eine Dienstanweisung des neuen katholischen Trägers untersagt, auch bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Dieses Verbot gilt auch für seine Tätigkeit in der Privatpraxis in Bielefeld.
In dem aufsehenerregenden Fall wird eine Entscheidung des Gerichts noch am selben Tag erwartet. Kurz vor Verhandlungsbeginn am Vormittag ist eine Demonstration mit dem Titel «Stoppt das katholische Abtreibungsverbot» geplant, an der auch Kläger Joachim Volz teilnehmen wird. Die Polizei erwartet als Teilnehmerzahl «Tausend plus». Ein Demozug soll am Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus vorbeiziehen bis in die Nähe des Gerichts.
Kläger Volz: «Ich bin Arzt, kein Mörder»
In einem Aufruf zur Demo-Teilnahme schreibt Volz: «Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord. Somit wären mein Team und ich „Mörder“». Organisatorin der Demo ist Sarah Gonschorek (Grüne), auch Politikerinnen aus Bund und Land werden erwartet.
Eine Petition, die der Mediziner am 1. Juli unter dem Titel «Ich bin Arzt – meine Hilfe ist keine Sünde!» gestartet hatte, ist bisher von rund 230.000 Menschen unterschrieben worden. Volz fordert darin eine «Ende der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie ein Ende der kirchlichen Einflussnahme auf die medizinische Versorgung».
Klinikum weist auf Folgen bei Verstößen gegen Anweisung hin
Laut Dienstanweisung des fusionierten Klinikums «ist es nicht gestattet, Schwangerschaftsabbrüche in dieser Einrichtung durchzuführen». Ein Abbruch ist nur erlaubt, wenn «Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind». Volz muss laut Arbeitgeber sicherstellen, dass die Anweisung allen Mitarbeitenden bekannt ist und umgesetzt wird. Verstöße gegen die seit Februar 2025 geltende Anweisung könnten «Konsequenzen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses» bedeuten.
Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing sagte dem «Kölner Stadt-Anzeiger», das nun katholische Klinikum habe «ein berechtigtes Interesse daran, dass ihr leitender Mitarbeiter in seinem Dienst nichts tut, was dem katholischen Verständnis vom menschlichen Leben so diametral entgegenläuft wie eine Abtreibung». Der neue Arbeitgeber sei auch nicht an das gebunden, was vorher gegolten habe. Kläger Volz (67) hatte auf dpa-Anfrage kürzlich angekündigt, er sei bereit, notfalls den Weg durch weitere gerichtliche Instanzen zu gehen.
Paragraf 218 im Strafgesetzbuch
Gemäß dem Gesetz ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach Beratung nicht strafbar. Legal ist ein Abbruch, wenn er medizinisch indiziert ist – also etwa bei gravierenden Fehlbildungen des Fötus – sowie nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Leben, körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.