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Ausweis, Drohnen, Vorname – was sich im November ändert

Im neuen Monat sinken die Hürden für eine Änderung des Namens und des Geschlechts. Und auch der Gang zum Bürgeramt kann wegfallen.

Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Tieren sind auf Feldern ab dem 20. November dauerhaft erlaubt. (Archivbild)
Foto: Pia Bayer/dpa

Im November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das besonders für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen eine Erleichterung ist. Was sich sonst noch im kommenden Monat ändert – ein Überblick.

Ausweis per Post

Ab November wird es einfacher, Ausweisdokumente zu erhalten. “Hoheitliche Dokumente” können gegen eine Gebühr per Post verschickt werden, wenn gewünscht. Der Besuch des Amtes, um beispielsweise einen Personalausweis abzuholen, entfällt dann.

Selbstbestimmungsgesetz

Ab dem 1. November können der Geschlechtseintrag und der Vorname bei Standesämtern geändert werden. Es ist nur eine Erklärung erforderlich, Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse sind dann nicht mehr nötig. Diese Erleichterungen kommen insbesondere transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen zugute. Die Anmeldung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten erfolgen – seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden.

Neue Präsidentin des Bundesrats

Am ersten November findet ein Wechsel in der Bundesratspräsidentschaft statt. Anke Rehlinger, die Ministerpräsidentin des Saarlandes (SPD), tritt die Nachfolge von Manuela Schwesig, der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern (SPD), an.

Drohnen zum Tierschutz

Drohnen mit Wärmebildkameras sind ab dem 20. November dauerhaft auf Feldern erlaubt, um Rehkitze und andere Tiere zu schützen. Tiere suchen Schutz im hohen Gras und werden oft von Mähmaschinen verletzt oder getötet. Kamera-Drohnen müssen grundsätzlich einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn- oder Gewerbegebieten einhalten. Das Bundesverkehrsministerium hat jedoch bestimmte Flächen festgelegt, auf denen auch nur 10 Meter erlaubt sind.

Mehr Geld für viele Bankangestellte

Die Gehälter der gut 60.000 Mitarbeiter der öffentlichen Banken werden ab dem 1. November erhöht. Laut Verdi sollen die Gehälter in drei Schritten insgesamt um 11,5 Prozent steigen. Der neue Tarifvertrag soll für Mitarbeiter von 63 Instituten bundesweit gelten.

Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Ab November werden wirtschaftlich Tätige – sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen – eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. Das Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu erleichtern. Die Nummer wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Wer bis Ende November noch keine Nummer hat, braucht sich vorerst keine Sorgen zu machen, da die Angabe der Nummer noch nicht obligatorisch ist. Die Vergabe wird voraussichtlich bis 2026 gemäß dem Bundesfinanzministerium erfolgen.

dpa