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AfD-Fraktion reicht Organklage ein, um Sondersitzungen zu verhindern

Die AfD will die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestages zur Lockerung der Schuldenbremse stoppen, da nur der neugewählte Bundestag solche Entscheidungen treffen sollte.

Als Bundestagspräsidentin sei sie dazu verpflichtet, zu den Sondersitzungen einzuladen, sagte Bärbel Bas (SPD). (Archivbild)
Foto: Hannes P Albert/dpa

Die AfD-Fraktion plant, noch heute eine Organklage und einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, um die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestages zur Lockerung der Schuldenbremse zu stoppen. Dies wurde von der Fraktion mitgeteilt. Einige Abgeordnete der AfD sowie die ehemalige AfD-Abgeordnete Joana Cotar haben laut eigenen Angaben bereits Karlsruhe kontaktiert. Auch die Linke erwägt dies.

«Solche Entscheidungen darf nur der neue Bundestag treffen»

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) dürfte den alten Bundestag allenfalls und ausnahmsweise in besonders eilbedürftigen Notfällen zusammenrufen, «nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hoch umstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen», argumentierte der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stephan Brandner. «Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen.»

Die AfD hatte Bas vor dem Wochenende ein anwaltliches Schreiben übergeben, in dem sie aufgefordert wurde, die beiden für diesen Donnerstag und nächsten Dienstag geplanten Sondersitzungen abzusagen.

Bas hatte dies im ARD-Morgenmagazin zurückgewiesen. Ein Drittel der Abgeordneten könne nach Artikel 39 des Grundgesetzes eine Sondersitzung beantragen und die beiden Fraktionen von Union und SPD bildeten mehr als ein Drittel der Abgeordneten. Insofern sei sie zur Einberufung verpflichtet.

AfD sähe neuen Bundestag «entmachtet»

Die erste Sitzung des neuen Bundestages ist für den 25. März geplant, bis dahin bleibt der alte arbeitsfähig und soll erneut zusammentreten. Die AfD stellt die rechtliche Frage, ob er jedoch noch die Legitimität besitzt, in einer so wichtigen Angelegenheit (Verfassungsänderung) Entscheidungen zu treffen, wenn die Wähler im neuen Parlament für völlig andere Mehrheiten gesorgt haben.

Der neue könne dann «am gigantischen Verschuldungsrahmen» nichts mehr ändern oder korrigierend eingreifen, «er wäre entmachtet», hatte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Bernd Baumann, gesagt.

dpa