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Neues Rentengesetz: Rentenniveau bei 48 Prozent gesichert

Rentenniveau bis 2031 stabilisiert, Renten sollen Lohnentwicklung folgen, Mehraufwendungen vom Bund erstattet, Bericht 2029 geplant.

Sozialministerin Bärbel Bas legt Rentengesetz vor. (Archivbild)
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Mit ihrem ersten Rentengesetz will Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) das Rentenniveau wie versprochen bei 48 Prozent sichern. Der Gesetzentwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor, er wurde nach Angaben aus Regierungskreisen nun in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Darin heißt es: «Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert, so dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird.»

Diese Größe beschreibt das Absicherungsniveau der Rente im Verhältnis zu den Löhnen. Ein stabiles Rentenniveau bedeutet, dass die gesetzliche Rente der Lohnentwicklung nicht hinterherhinkt. «Die sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet», heißt es in dem Entwurf. «Durch die Erstattung werden Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich vermieden.»

Die Bundesregierung plant außerdem, im Jahr 2029 einen Bericht über die Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse vorzulegen. Es soll überprüft werden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rentenniveau von 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus zu halten.

Mütterrente erst 2028 ausgezahlt

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die ausgeweitete Mütterrente wird jedoch erst ab 2028 ausgezahlt, da die Rentenversicherung nach eigenen Angaben zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes für die technische Umsetzung benötigt.

Um die Rückkehr von Personen, die das Regelrentenalter erreicht haben, zu ihrem vorherigen Arbeitgeber zu erleichtern, ist geplant, das derzeit bestehende Anschlussverbot aufzuheben.

dpa