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Anstieg der Beratungsgespräche zur Organspende in Deutschland

Mehr Aufklärung führt zu höherer Bereitschaft – Gesetz sieht ergebnisoffene Beratung vor, um Organspenden zu fördern.

Im vergangenen Jahr standen 8.400 Menschen auf Wartelisten für eine Organspende. (Symbolbild)
Foto: Caroline SeidSeidel-Dißmannel/dpa

Im letzten Jahr stieg die Nachfrage nach Beratungsgesprächen zur Organ- und Gewebespende deutlich an. Fast 3,8 Millionen Gespräche zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten führten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, wie das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) mitteilte. Im Vorjahr waren es noch 2,44 Millionen.

Die Beratungsgespräche könnten dazu beitragen, Ängste und Befürchtungen zu überwinden und die Zahl der Organspenden zu erhöhen, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried laut Mitteilung. «Unsere Ergebnisse zeigen, dass in der Bevölkerung eine große Bereitschaft zur Organspende, aber ein noch größeres Bedürfnis nach medizinisch gesicherter Information und qualifizierter Beratung besteht.»

Ein neues Gesetz, das im März 2022 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche Leistung des Hausarztes angeboten wird. Patienten haben daher alle zwei Jahre Anspruch auf eine Aufklärung zur Organspende.

Im vergangenen Jahr warteten 8.400 Menschen auf Organspenden

Es gibt seit Jahren einen dringenden Bedarf an mehr Organen wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten. Laut der koordinierenden Deutschen Stiftung Organtransplantation spendeten im letzten Jahr 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe. Gleichzeitig befanden sich jedoch 8.400 Menschen auf Wartelisten. Um für eine Spende in Frage zu kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Verstorbenen feststellen.

Das Register-Gesetz von 2020 sieht vor, dass Organspenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind. Der Bundesrat fordert eine Änderung der Regeln, um die Anzahl der Transplantationen zu erhöhen. Letzte Woche hat die Länderkammer beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung im Bundestag vorzulegen. Im März wurde ein Organspende-Register eingeführt, in dem man online seine Spendenbereitschaft dokumentieren kann.

dpa