Beschleunigte Einbürgerung für Integrationsleistung soll gestrichen werden, trotz Beibehaltung anderer Reformen.
Turbo-Einbürgerung vor dem Aus

Die beschleunigte Einbürgerung besonders gut integrierter Zuwanderer, die von der Ampel-Regierung eingeführt wurde, soll gemäß der Vereinbarung von CDU, CSU und SPD bei den Koalitionsverhandlungen wieder abgeschafft werden. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die von SPD, Grünen und FDP verabschiedet wurde, ermöglicht es Menschen, die besondere Integrationsleistungen erbracht haben, seit dem 27. Juni 2024, nach drei Jahren einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.
Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Diese von der Union als «Turbo-Einbürgerung» geschmähte Möglichkeit soll nun gestrichen werden.
Generelle Wartefrist von fünf Jahren bleibt
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, dass sie an der Reduzierung der Wartefrist für normale Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre und an der Erlaubnis für den Doppelpass festhalten möchten, die ebenfalls von der Ampel beschlossen wurde. Eine grundlegende Voraussetzung für eine Einbürgerung ist beispielsweise, dass jemand in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt grundsätzlich selbst zu bestreiten.
Kein deutscher Pass zweiter Klasse
Abstand genommen haben die Verhandler von CDU, CSU und SPD von der bei den Sondierungsgesprächen noch diskutierten Idee, eingebürgerten Menschen, die mehr als eine Staatsangehörigkeit haben, in bestimmten Fällen die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen. In dem Papier, das am Ende der Sondierungen veröffentlicht worden war, hieß es noch: «Wir werden verfassungsrechtlich prüfen, ob wir Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten, die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen, die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen können, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.» Davon ist jetzt nicht mehr die Rede. Migrantenverbände hatten empört auf den Vorschlag reagiert und kritisiert, dies würde auf eine Art deutscher Staatsbürgerschaft auf Probe hinauslaufen.
Im Koalitionsvertrag heißt es nun: «Wir prüfen Änderungsbedarf bei Ausweisung auch bei öffentlicher Aufforderung zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.» Dies würde dann nur Ausländer betreffen, nicht deutsche Staatsbürger. Im Hinterkopf hatten einige der Verhandler bei den Diskussionen über diesen Punkt unter anderem Demonstrationen von Islamisten, bei denen Teilnehmer die vermeintlichen Vorzüge eines Kalifats gepriesen hatten.