Bessere Arbeitsbedingungen und finanzielle Anreize sollen das Netz der Hausarztpraxen stärken und den hausärztlichen Nachwuchs fördern.
Neue Gesetzespläne für bessere Hausarztversorgung

Die Sicherheit der Vor-Ort-Versorgung für Patienten, insbesondere in Hausarztpraxen, soll gestärkt werden. Dies ist das Ziel der Gesetzespläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die nun vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden sollen. Es ist geplant, unter anderem die Obergrenzen für die Vergütung aufzuheben und Pauschalen einzuführen, um Überlastungen zu vermeiden. Durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen soll das Netzwerk der Hausarztpraxen erhalten bleiben, insbesondere mit Blick auf die bevorstehende Ruhestandswelle. Einige Aspekte wurden vorerst von Lauterbach ausgespart, sollen aber zu einem späteren Zeitpunkt noch diskutiert werden.
Hausärztinnen und Hausärzte seien in der Regel die ersten Ansprechpersonen für Versicherte und Lotsen im Gesundheitssystem, heißt es im Entwurf. «Sie sind in der Lage, einen überwiegenden Teil der medizinischen Beschwerden kompetent und schnell zu behandeln.» Zudem trügen sie dazu bei, die Inanspruchnahme teurerer Strukturen wie der Notaufnahmen in Kliniken zu verringern. Der Bereich solle daher «dauerhaft finanziell attraktiver» werden, um auch einem zunehmenden Bedarf für den hausärztlichen Nachwuchs zu begegnen. Kernpunkte der Pläne im Überblick:
Vergütung
Für Hausärzte sollen – wie schon bei Kinderärzten – sonst übliche Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Das bedeutet, dass sie Mehrarbeit sicher bezahlt bekommen, auch wenn das Budget ausgeschöpft ist. Zu Buche schlagen dürfte das mit einem «unteren dreistelligen Millionenbetrag» an Mehrkosten bei den gesetzlichen Krankenkassen, wie das Ministerium schätzt.
Neue Pauschalen
Kommen soll auch eine jährliche «Versorgungspauschale» für Praxen für die Behandlung chronisch Kranker, die ständig Medikamente nehmen. Das soll Praxisbesuche etwa in jedem Quartal nur zum Rezepte holen vermeiden und insgesamt mehr Freiräume schaffen. Eine neue «Vorhaltepauschale» sollen Praxen bekommen, die bestimmte, noch festzulegende Kriterien erfüllen – etwa zu Haus- und Pflegeheimbesuchen oder Öffnungszeiten auch abends und an Samstagen.
Die Ruhestandswelle
Bei Hausärztinnen und Hausärzten gab es zuletzt keinen Rückgang. Ende des letzten Jahres waren laut Bundesarztregister 51.389, was 75 mehr als Ende 2022 waren. Vor zehn Jahren waren es jedoch noch 52.262. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnte davor, dass vor allem im Westen Deutschlands ein Mangel drohe, wenn immer mehr in den Ruhestand gehen. Der Anteil der Über-60-Jährigen unter den Hausärzten beträgt 37 Prozent.
Jugendliche
Verbessert werden sollen laut Entwurf auch psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche. Dazu soll für Planungen des Bedarfs eine neue eigene Arztgruppe gebildet werden. Dies ermögliche «eine zielgenauere Steuerung der Niederlassungsmöglichkeiten» für entsprechende Praxen.
Transparenz
Es wird ein digitales Informations- und Vergleichsangebot für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte erstellt, wie es im Entwurf steht. Dort sollen Informationen zu Genehmigungen, Ablehnungen und Widersprüchen bestimmter Kassenleistungen abrufbar sein – ebenso wie Angaben zur Bearbeitungsdauer und zur Qualität von Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
Medizinische Versorgungszentren
Es soll für Städte und Gemeinden einfacher werden, medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu etablieren, in denen Ärzte gemeinsam unter einem Dach arbeiten – einschließlich Erleichterungen in Bezug auf die erforderlichen Sicherheitsleistungen.
In der Warteschleife
Um das Vorhaben in Gang zu setzen, hat Lauterbach einige in der Koalition umstrittene Punkte herausgelöst. In den parlamentarischen Beratungen sollen sie aber erneut aufgerufen werden. Dazu gehören «Gesundheitskioske», also leicht zugängliche Beratungsstellen für Behandlung und Prävention in Gegenden mit vielen sozial benachteiligten Menschen. Stark machen will sich Lauterbach auch für ein Aus für homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Dies seien Versorgungen, die nicht wirkten, argumentierte er. Dafür sollten die Kassen auch nicht bezahlen.








