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Bewährungsstrafe im Hamburger «Reichsbürger»-Prozess

Reichsbürger sollen einen Umsturz geplant haben. Ein 67-Jähriger aus Schleswig-Holstein war laut Gericht kein Haupttäter, aber ein Unterstützer. Nun hat ein Hamburger Gericht geurteilt.

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger ist vor dem Hanseatische Oberlandesgericht das Urteil gefällt worden. (Archivbild)
Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Im Fall der Umsturzpläne der sogenannten Reichsbürger hat das Hanseatische Oberlandesgericht einen 67-jährigen Mann aus dem Raum Bad Bramstedt in Schleswig-Holstein zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Staatsschutzsenat in Hamburg befand, dass der Angeklagte eine terroristische Vereinigung unterstützt und bei der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens geholfen hat. Darüber hinaus hat er gegen das Waffenrecht verstoßen.

Der Mann schloss sich laut Gericht Anfang 2022 der sogenannten Kaiserreichsgruppe an, die das Ziel hatte, in Deutschland ein autoritäres Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu etablieren.

Abstruse Aussagen im Prozess

Der Angeklagte habe dabei auch auf die Unterstützung Russlands gesetzt, sagte die Vorsitzende Richterin. Was er dazu im Prozess gesagt habe, sei dermaßen abstrus, dass man nur den Kopf schütteln könne. «Sie übernahmen organisatorische Aufgaben für die Gruppierung», sagte die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten. Er sei zudem in die Erörterung der Waffenbeschaffung eingebunden gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts war der 67-Jährige jedoch kein Haupttäter.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, während die Verteidigung für höchstens zwei Jahre plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beim Beginn des Prozesses Ende Mai hatte der Mann zugegeben, die Anklagevorwürfe. Seine Behauptung, dass er sich jedoch später von den Plänen distanziert habe, glaubten ihm die Richter jedoch nicht vollständig.

dpa