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BGH kippt Klausel zur einseitigen Rentenkürzung

Durch eine einseitige Vertragsklausel wurden Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt, kritisiert der BGH. Das Urteil könnte Folgen für eine Million Versicherungsverträge haben.

Der BGH hat eine Klausel in einer fondsgebundenen Riester-Versicherung geprüft. (Symbolbild)
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in Verträgen einer Riester-Rentenversicherung mit Fondsanteilen für ungültig erklärt, die es dem Versicherer gestattete, einseitig die Rentenzahlungen nachträglich zu reduzieren. In diesem speziellen Fall hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung geklagt. Verbraucherschützer zufolge betrifft das Urteil auch Verträge anderer großer Anbieter.

Die kritisierte Klausel erlaubte es der Allianz, den Rentenfaktor zu senken, wenn unvorhersehbare Umstände dazu führen, dass die Lebenserwartung der Versicherten stark steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen stark sinkt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Januar der Versicherung untersagt, diese Klausel zu verwenden.

Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Allianz gegen das Urteil nun größtenteils zurück. Die Vereinbarung sei nichtig, da sie keine Verpflichtung der Allianz enthalte, den Rentenfaktor später zu erhöhen, falls sich die Umstände, die zu der Senkung geführt haben, wieder verbessern. Dadurch würden die Versicherten laut dem Senat unangemessen benachteiligt. (Az. IV ZR 34/25)

Womöglich eine Million Verträge betroffen

Die Allianz Lebensversicherung wies darauf hin, dass die Senkung des Rentenfaktors von einem unabhängigen Treuhänder geprüft wurde, der sie als erforderlich und angemessen bestätigt hat. Laut Angaben der Versicherung könnten Allianz-Verträge, die von Juli 2001 bis Juni 2013 abgeschlossen wurden, von dem nun rechtskräftigen Urteil betroffen sein. Ein Sprecher sagte, dass in Verträgen, die danach abgeschlossen wurden, die beanstandete Regelung nicht enthalten ist.

Der Bund der Versicherten geht davon aus, dass die Entscheidung auch über die Verträge der Allianz hinaus von Bedeutung ist. Laut Vorstand Stephen Rehmke könnten rund eine Million Verträge von verschiedenen Versicherern betroffen sein, die bis Mitte der 2010er-Jahre angeboten wurden und bei denen später Rentenkürzungen aufgrund ähnlicher Klauseln vorgenommen wurden.

dpa