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BGH-Urteil: Fahrdienstleister verpflichtend zur Rückkehr nach Ziel am Firmensitz

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mietwagenfahrer von Plattformen wie Uber nach einer Fahrt direkt zum Betriebssitz zurückkehren müssen. Diese Regelung soll faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxis und Fahrdienst-Anbietern schaffen und das Ungleichgewicht im Verkehrsmarkt adressieren.

BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück
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Bei der Nutzung von Taxis oder Fahrdiensten wie Uber denkt kaum jemand darüber nach, was nach dem Aussteigen mit dem Fahrzeug geschieht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun eine wichtige Klarstellung zu diesem Thema vorgenommen.

Im Gegensatz zu Taxis sind Mietwagen von Fahrdienstanbietern wie Uber verpflichtet, nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zu ihrem Betriebssitz zurückzukehren. Diese sogenannte Rückkehrpflicht ist im Personenbeförderungsgesetz verankert.

Der erste Zivilsenat des BGH in Karlsruhe stellte fest, dass diese Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Zudem sah das Gericht keinen Verstoß gegen europäisches Recht, da es sich um einen rein nationalen Sachverhalt handelt: Die betroffenen Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Passagiere innerhalb Deutschlands.

Im konkreten Fall hatte eine Taxigenossenschaft aus Köln gegen ein Unternehmen geklagt, das Fahrten über Uber X anbietet. Ein Fahrer hatte laut BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10:10 bis 10:22 Uhr an Ort und Stelle geparkt. Während dieser Zeit wurde eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert. Erst Minuten später meldete sich der Fahrer in der Uber-App ab.

Die Klägerin argumentierte, dass dies einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht darstelle. Bereits die Vorinstanzen hatten ihr einen Unterlassungsanspruch zugesprochen, was der BGH nun bestätigte. Die Berufung der Beklagten blieb erfolglos.

Rechtliche Unterschiede zwischen Taxis und Mietwagen

Die Rückkehrpflicht wird als ein Mittel angesehen, um das Ungleichgewicht zwischen Taxis und app-basierten Vermittlungsdiensten zu regulieren. Taxis unterliegen bestimmten Verpflichtungen, die für Mietwagen nicht gelten: Sie müssen beispielsweise den Betrieb im genehmigten Rahmen aufrechterhalten und auch unrentable Aufträge annehmen. Im Gegensatz dazu können Taxis nach einer Fahrt Taxistände anfahren.

Der Hintergrund dieser Regelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1960, wonach Mietwagen nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten und somit nicht der Beförderungspflicht oder den strengen Preisbindungen unterliegen. Taxis hingegen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, erklärt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen.

Aufgrund dieser Unterschiede können Kommunen zahlreiche Vorgaben erlassen. Die Rückkehrpflicht hat eine marktordnende Funktion und ist ein wichtiges Element, um zu verhindern, dass Taxiunternehmen aufgeben müssen und unrentable Fahrten, insbesondere im ländlichen Raum, nicht mehr übernommen werden.

Kritik und Forderungen nach fairen Wettbewerbsbedingungen

Vertreter wie Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag betonen, dass Taxis nicht einem „ruinösen Wettbewerb“ durch andere Verkehrsformen ausgesetzt werden sollten, die keine vergleichbaren Verpflichtungen haben. Brohm schlägt vor, die Rückkehrpflicht sogar zu verschärfen und um eine Vorbestellfrist zu ergänzen.

Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, weist darauf hin, dass der Platz in Großstädten begrenzt ist. Funkmietwagen könnten dazu beitragen, dass Menschen auf ein eigenes Auto verzichten und dennoch mobil bleiben. „Wo verschiedene Mobilitätsangebote um Kundinnen und Kunden konkurrieren, braucht es aber klare Spielregeln. Der Wettbewerb muss fair organisiert werden,“ so Schuchardt.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen zur Rückkehrpflicht. Diese sei schwer zu kontrollieren, räumen selbst Befürworter ein. Aus Sicht von Uber ist die Regelung, die aus den 1980er Jahren stammt, „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“. Sie führe zu einer hohen Anzahl an Leerkilometern und verursache hohe Kosten, die letztlich von den Fahrgästen getragen werden müssen.

Ein Unternehmenssprecher erklärte: „Sie führt zu unnötigem Verkehr, Lärm und Emissionen.“ Schätzungen zufolge entstünden rund 30 Prozent aller Fahrstrecken allein durch die Rückfahrt zum Betriebssitz. Zudem behindere die strikte Regelung den Aufbau dringend benötigter Mobilitätsalternativen im ländlichen Raum.

Statistische Daten zu Taxis und Mietwagen

In Deutschland sind etwa 50.000 Taxis sowie 45.000 Mietwagen und 3.500 Fahrzeuge mit Gemischtgenehmigung zugelassen, wie aktuelle Angaben der IHK Rheinhessen zeigen. Von rund 33.000 Taxi- und Mietwagenunternehmen sind 19.000 reine Taxi- und 8.500 reine Mietwagenbetriebe. Schätzungsweise wurden 250.000 Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung ausgegeben, die jährlich mehr als 400 Millionen Fahrgäste befördern.

Für die Regelung, welche Vorschriften für ein bestimmtes Fahrzeug gelten, ist das Dachzeichen entscheidend. Oppermann erläutert: „Das Dachzeichen ist das Erkennungszeichen.“ Damit gelten die entsprechenden Taxiregeln und -preise. Neben der Rückkehrpflicht existieren weitere Instrumente zur Marktregulierung, wie Mindestbeförderungsentgelte.

Diese Mindestpreise sind nicht bundesweit geregelt, sondern unterliegen den Kommunen. In Köln gilt seit Anfang des Monats, dass Mietwagenangebote höchstens 20 Prozent günstiger sein dürfen als Taxifahrten. In Heidelberg trat im August 2025 eine Regelung in Kraft, die eine Abweichung von nur 7,5 Prozent erlaubt. Die Stadt erklärte, dass durch diese Allgemeinverfügung Dumpingpreise im Mietwagenverkehr unterbunden und das Taxigewerbe als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs geschützt werden sollen.

Az. I ZR 123/25

Uber

Taxi

BGH

Dieses Thema im Programm: tagesschau24 | Nachrichten | 03.06.2026 | 11:00 Uhr


Quellen: tagesschau

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