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Bilanz zu neuen Grenzkontrollen: 1.000 Zurückweisungen

Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum nicht vorgesehen. Irreguläre Migration und Sicherheitsrisiken machen sie inzwischen aber aus Sicht der Innenministerin erforderlich. Nun gibt es neue Zahlen.

Seit dem 16. September wird an allen deutschen Landesgrenzen kontrolliert. (Archivbild)
Foto: Harald Tittel/dpa

Im ersten Monat nach Beginn der Kontrollen an den deutschen Landgrenzen im Westen und Norden sind dort in 1.000 Fällen Menschen zurückgewiesen worden. Insgesamt hat die Bundespolizei dort vom 16. September bis zum 20. Oktober etwa 1.700 unerlaubte Einreisen festgestellt und rund 30 Schleuser entdeckt, wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatte die «Rheinische Post» darüber berichtet.

Im Schengen-Raum sind Grenzkontrollen normalerweise nicht vorgesehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Anordnung stationärer Kontrollen an allen Landgrenzen ab Mitte September mit irregulärer Migration sowie dem Schutz vor islamistischen Terroristen und grenzüberschreitender Kriminalität gerechtfertigt. Frankreich, Dänemark, Belgien, die Niederlande und Luxemburg sind von der Ausweitung betroffen. An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz wurden solche Kontrollen bereits seit Mitte Oktober des letzten Jahres durchgeführt, an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden sie im Herbst 2015 eingeführt.

Klarer Schwerpunkt im Süden und Osten

An den südlichen und östlichen Landgrenzen werden im Schnitt deutlich mehr Personen von der Polizei aufgegriffen. Zwischen Mitte Oktober 2023 und dem 20. Oktober 2024 wurden laut Angaben des Innenministeriums etwa 33.000 Personen zurückgewiesen und rund 57.000 illegale Einreisen festgestellt. Zudem wurden dort seitdem etwa 1.400 Schleuser entlarvt. Eine Zusammenfassung der Gesamtzahlen und der Effektivität der Grenzkontrollen wird die Bundespolizei am 1. November veröffentlichen.

Von einer unerlaubten Einreise spricht die Polizei, wenn ein Ausländer ohne einen gültigen Aufenthaltstitel die Grenze überqueren will. Zurückweisungen sind vor allem dann möglich, wenn jemand kein Asylbegehren äußert oder wenn für den Betroffenen eine temporäre Wiedereinreisesperre gilt. Das ist etwa der Fall, wenn jemand zuvor abgeschoben wurde oder bei Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen, wenn ihr Asylantrag zuvor bereits als «offensichtlich unbegründet» abgelehnt wurde. Stationäre Grenzkontrollen sind eine Voraussetzung für Zurückweisungen, da diese Maßnahme nur direkt an der Grenze möglich ist. Zurückschiebungen von Asylbewerbern, für die deren Verfahren ein anderes EU-Land die Verantwortung trägt, sind auch im grenznahen Bereich möglich, hier sind die Voraussetzungen und der Aufwand jedoch deutlich umfangreicher.

Union verlangt umfassende Zurückweisungen

Von Politikern der Union wurde kürzlich vorgeschlagen, eine nationale Notlage zu erklären, um auch Schutzsuchende ohne Einreisesperre an den Grenzen abweisen zu können. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat dies abgelehnt und auf EU-rechtliche Bedenken hingewiesen. Sie plant, mit den Bundesländern, die eine Landgrenze haben, über beschleunigte Verfahren zu sprechen, um bereits an den Grenzen zu überprüfen, ob jemand gemäß den Dublin-Regeln sein Asylverfahren eigentlich in einem anderen EU-Staat durchlaufen müsste.

Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) haben in den ersten neun Monaten dieses Jahres 179.212 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres bedeutet dies eine Abnahme um 23,3 Prozent. Von den bis Ende September 2024 gestellten 16.172 Erstanträgen betrafen Kinder, die in Deutschland geboren wurden und jünger als ein Jahr sind.

dpa