Das BKA hat im vergangenen Jahr 482 Entfernungsanordnungen an ausländische Hosting-Diensteanbieter verschickt, fast doppelt so viele wie 2023.
Anstieg von Entfernungsanordnungen für terroristische Online-Inhalte
Im letzten Jahr hat das Bundeskriminalamt deutlich mehr Internetunternehmen dazu verpflichtet, terroristische Inhalte von Websites zu entfernen. Es gab 482 solcher Entfernungsanordnungen, fast doppelt so viele wie 2023 (249), wie das Bundeskriminalamt und die Bundesnetzagentur mitteilten. Die Anordnungen wurden an ausländische Hosting-Diensteanbieter geschickt. Diese müssen die Inhalte innerhalb einer Stunde entfernen. Das BKA stellte keine schwerwiegenden Verstöße gegen diese Frist fest.
Das BKA hat keine Inhaltsentfernung für inländische Anbieter angeordnet. Allerdings wurden elf Anordnungen von ausländischen Behörden gegen deutsche Hostinganbieter eingereicht – neun mehr als im Jahr 2023.
Die Rechtsgrundlage, auf der die Anordnungen erfolgen, stammt aus dem Jahr 2021 – sie ist also noch ziemlich neu. Die damals beschlossene EU-Verordnung soll verhindern, dass Terroristen das Internet nutzen, um Menschen mit ihren Botschaften einzuschüchtern oder zu radikalisieren. Zudem soll verhindert werden, dass Terrorgruppen im Internet Anhänger rekrutieren und Aktivitäten steuern.
Zahlen gehen steil nach oben
Die Vorstufe zu den verbindlichen Anordnungen sind Löschersuchen an die Unternehmen, die auf Freiwilligkeit beruhen. Auch hier gab es eine klare Zunahme: Waren es 2023 noch 7.240 Löschersuchen vom BKA und der Polizei, so stieg diese Zahl 2024 auf 17.045 an. In den meisten Fällen kamen die Unternehmen der Bitte nach. Wenn sie es nicht taten, hatten die Behörden mit der Entfernungsanordnung ein schärferes Instrument in der Hand.
Die Autoren erklärten in dem Bericht nicht, warum die Zahlen so deutlich anstiegen, ob es an verschärften Kontrollen oder einer Zunahme von terroristischen Online-Inhalten lag. Vermutlich spielt beides eine Rolle.
«Die jüngsten Zahlen zeugen davon, dass die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte ein großes Problem ist und bleibt», sagte der Innen- und Digitalpolitiker Konstantin von Notz (Grüne) als Reaktion auf den Bericht. «Der wehrhafte Rechtsstaat muss sich der Bekämpfung der zunehmenden Verbreitung entsprechender Inhalte auch zukünftig entschlossen annehmen.» Dass die zuständigen Sicherheits- und Aufsichtsbehörden entschlossen vorgingen, begrüße er ausdrücklich. Dies sei auch nötig, da sich die Betreiber sozialer Netzwerke und anderer Online-Plattformen häufig ihrer Verantwortung entzögen, sagte der Bundestagsabgeordnete.