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Breivik wieder vor Gericht – Klage gegen norwegischen Staat

Anders Behring Breivik sitzt in Norwegen seit fast zwölf Jahren im Gefängnis. Bei seinen Haftbedingungen fühlt er sich in seinen Menschenrechten verletzt. Dagegen geht er nun ein weiteres Mal vor Gericht vor.

Der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik war 2012 zur damaligen Höchststrafe verurteilt worden.
Foto: Ole Berg-Rusten/NTB Scanpix/AP/dpa

In Norwegen hat ein Gerichtsverfahren begonnen, bei dem der Utøya-Attentäter Anders Behring Breivik erneut gegen seine Haftbedingungen klagt. Der 44-Jährige erschien am Montag zum ersten Verhandlungstag in der Turnhalle des Gefängnisses Ringerike, die als vorübergehender Gerichtssaal genutzt wird. Um kurz nach 10.00 Uhr eröffnete Richterin Birgitte Kolrud das Verfahren gemäß Angaben der Nachrichtenagentur NTB.

Im vorläufigen Gerichtssaal soll zum zweiten Mal nach 2017 darüber entschieden werden, ob der norwegische Staat gegen die Menschenrechte von Breivik in Bezug auf seine Haftbedingungen verstößt, wie er behauptet hat. Das Osloer Bezirksgericht hat dafür fünf Verhandlungstage bis einschließlich Freitag festgelegt.

Breivik zündete am 22. Juli 2011 zuerst eine Autobombe im Regierungsviertel in Oslo und beging anschließend auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Die Terroranschläge mit insgesamt 77 Todesopfern werden als die schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit angesehen.

2012 zur Höchststrafe verurteilt

Breivik, der sich seit längerem Fjotolf Hansen nennt, wurde 2012 zu einer Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt. Im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe kann die Verwahrung alle fünf Jahre verlängert werden, sodass unklar bleibt, ob Breivik jemals wieder aus der Haft entlassen wird. Nach Ablauf der Mindestdauer stellte er einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung, der Anfang 2022 vor Gericht abgelehnt wurde.

Breivik beschuldigt den norwegischen Staat seit Jahren, seine Menschenrechte in Bezug auf seine Haftbedingungen zu verletzen. Er argumentiert, dass fast zwölf Jahre in Einzelhaft genug seien und dass Maßnahmen ergriffen werden müssten, damit er andere Menschen treffen und mit ihnen kommunizieren könne. Sein Anwalt Øystein Storrvik erklärte in einer Stellungnahme, dass Breivik aufgrund der langjährigen Isolation und des Mangels an sinnvoller Interaktion Schäden erlitten habe. Unter anderem sei er nun suizidgefährdet und abhängig von Antidepressiva.

Laut dem norwegischen Justizministerium verstößt man bei den Haftbedingungen nicht gegen die Menschenrechte. Ein norwegisches Berufungsgericht hatte bereits 2017 entschieden, dass keine Verstöße gegen die Menschenrechte vorliegen.

dpa