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Britische Abgeordnete stimmen für Sterbehilfe-Gesetz

Das Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales ist einen bedeutenden Schritt vorangekommen. Über das Vorhaben wird emotional debattiert – ähnlich wie in Deutschland.

Befürworter und Gegner einer Regelung, die Sterbehilfe ermöglicht, vor dem Parlament in London.
Foto: Lucy North/PA Wire/dpa

Todkranke Menschen in England und Wales werden bald das Recht auf Sterbehilfe erhalten. Die britischen Abgeordneten haben nach einer emotionalen Debatte für einen entsprechenden Gesetzestext gestimmt. Der Entwurf sieht vor, dass Sterbehilfe für Erwachsene erlaubt ist, die nur noch weniger als sechs Monate zu leben haben. Bisher galt Beihilfe zum Suizid als Straftat.

Die Abstimmung im Unterhaus des Parlaments wird in Großbritannien als historischer Schritt angesehen. Das Gesetz wird nun dem Oberhaus vorgelegt, und praktisch kann es nicht mehr vollständig verhindert werden, da es sich um eine komplexe britische Gesetzgebung handelt. Es sind jedoch weiterhin Änderungen an der Vorlage möglich.

Die Sterbehilfe für todkranke Menschen erfordert die Zustimmung von zwei Ärztinnen oder Ärzten sowie eines Gremiums bestehend aus einem Sozialarbeiter, einem Juristen und einem Psychiater. Wenn die Abgeordneten im Parlament nach der Lesung am Freitag dagegen gestimmt hätten, wäre das Gesetz für längere Zeit vom Tisch gewesen.

Wie ist der Stand in Deutschland?

In den letzten Monaten wurde in der britischen Öffentlichkeit eine emotionale Diskussion geführt, auch weil die Vorlage nach der ersten Abstimmung vor Monaten geändert wurde. Kritiker bemängeln unter anderem, dass Menschen sich durch die Legalisierung unter Druck gesetzt fühlen könnten, ihr Leben zu beenden. Vor der Abstimmung am Freitag hatten Aktivisten beider Seiten vor dem Parlament demonstriert.

In Deutschland ist es illegal, aktive Sterbehilfe zu leisten. Allerdings ist es erlaubt, lebenserhaltende Maßnahmen abzubrechen, wenn dies dem Wunsch des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar – sie kann darin bestehen, dem Patienten ein tödliches Mittel zu beschaffen oder zur Verfügung zu stellen, das er selbst einnimmt.

dpa